Neues Wärmegesetz Baden-Württemberg
Mit Fernwärme aus dem Netz der SWP auf der sicheren Seite
Ein neues Gesetz in Baden-Württemberg schaffte den Weg auf die Titelseiten der Tageszeitungen: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) vom 7. November 2007 verlangt von Häuslebauern ab dem 1. April 2008 den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung. "Über den Weg der gesetzlichen Verpflichtung wollen wir das, was in diesem Bereich heute bereits möglich und sinnvoll ist, zum Standard machen", sagt Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner und hebt die bundesweite Vorreiterrolle des Landes hervor. Denn die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich schont wertvolle fossile Ressourcen und spart schädliche Klimagase ein. 30 Prozent der Kohlendioxid (CO2)-Emissionen von 74 Millionen Tonnen im Jahr in Baden-Württemberg kommen nämlich aus der Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung. Um seine ehrgeizigen Ziele der CO2-Einsparung zu erreichen, setzt der Gesetzgeber an diesem Hebel an.
Neue Gesetzesvorgabe für Bauherren
Für 20.000 bis 30.000 Bauherren, die ab April 2008 in Baden-Württemberg ihr Haus planen, bedeutet das Gesetz, ihre Wärmeversorgung möglicherweise neu ausrichten zu müssen. Denn 20 Prozent der Heizungswärme und Warmwasserbereitung sollen ab sofort aus erneuerbaren Energien kommen. Mögliche Quellen sind die Sonne, Erdwärme oder Pflanzenkraftstoffe. Das Wasser für Heizung und Dusche soll mit Sonnenenergie erwärmt oder über eine Wärmepumpe aus der Umgebung entnommen werden. Eine weitere Alternative besteht in einer mit Bioöl bzw. Biogas betriebenen konventionellen Heizung. Das Gesetz gilt für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Schulen und gewerblich genutzte Gebäude sind wegen der mangelnden Vergleichbarkeit davon ausgenommen.
Wärmegesetz greift ab 2010 auch im Gebäudebestand
Besitzer bestehender Wohngebäude müssen weniger strengen Anforderungen entsprechen: Erst ab 1. Januar 2010 sind die gesetzlichen Vorgaben von 10 Prozent Umweltwärme zu erfüllen, und zwar nur dann, wenn sowieso die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Dies gilt für Häuser jeden Alters - Ausnahmen gibt es nur, wenn aus Gründen des Denkmalschutzes oder wegen unzumutbarer finanzieller Belastung die Vorgaben nicht erfüllt werden können.
Ersatzweise Erfüllung durch Anschluss an das Fernwärmenetz
Viele Hausbesitzer in Pforzheim haben es da sehr viel einfacher. Wer nämlich ans Fernwärmenetz der Stadtwerke Pforzheim angeschlossen ist und seine Wärme für Heizung und Warmwasser von dort bezieht, erfüllt automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Denn das heiße Wasser in den Fernwärmeleitungen kommt aus dem Heizkraftwerk Hohwiesenweg und wird Energie und Emissionen sparend in Kraft-Wärme-Kopplung produziert. Damit ist die "ersatzweise Erfüllung" durch den "Anschluss an ein Wärmenetz" und "Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung", wie es im Erneuerbare-Wärme-Gesetz heißt, gegeben.
Wie funktioniert Fernwärme?
Im Heizkraftwerk wird schon seit mehr als 50 Jahren Strom und Wärme gemeinsam produziert - ein Glücksfall für die Umwelt. Denn die Abwärme aus der Stromproduktion treibt eine Dampfturbine an und erzeugt so noch einmal Strom. Der restliche Niederdruck-Dampf wird anschließend in einem Kondensator niedergeschlagen und erwärmt dabei Wasser für Fernwärmezwecke. Abwärme, die in konventionellen Kraftwerken durch den Schornstein geht, wird also im HKW Pforzheim intelligent genutzt. 288.000 Megawattstunden (MWh) Strom und 365.000 MWh Wärme produzierte das HKW im Jahr 2005. Dies war genug Wärme für zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe sowie 15.000 Wohnungen, insgesamt 30 Prozent des Pforzheimer Gebäudebestands. Heißwasser aus dem HKW versorgt über mehr als 70 Kilometer Rohrleitungen die angeschlossenen Häuser mit Wärme - Tag für Tag und Jahr für Jahr.
Noch umweltfreundlicher mit Biomasse
Nur eine umweltfreundliche Energieversorgung kann gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Luftreinhaltung für ein gesundes Klima auf unserem blauen Planeten sorgen. Deshalb bauten die Stadtwerke Pforzheim 2004 ein Biomasse-Heizkraftwerk. Nachwachsende Biomasse in Form von bis zu 95.000 Tonnen unbehandeltem Altholz und Holzhackschnitzeln dient hier zur Strom- und Wärmeerzeugung. So werden nicht erneuerbare Energieträger wie Erdgas, Heizöl und Kohle eingespart. Das verwendete Holz gibt nur so viel Kohlendioxid bei der Verbrennung frei, wie es während des Wachstums aufgenommen hat. Damit verbrennt es CO2-neutral. Zudem gewährleistet die Rauchgasreinigungsanlage die Einhaltung der strengen gesetzlichen Emissionswerte. Neben dem HKW, das Strom und Wärme über einen Gaskombiblock mit Abhitzekessel und einen kohlebefeuerten Wirbelschichtblock erzeugt, sorgt nun also das Biomasse-HKW für eine noch umweltgerechtere Energieerzeugung.
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