Strom und Wärme aus Holz
Das Biomasse-Heizkraftwerk in Pforzheim erzeugt Strom in Kraft-Wärme-Kopplung
Der hohe Grad der Brennstoffnutzung zeichnet das Kraftwerk aus. Da die Anlage den aktuellen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entspricht, wird es über die Dauer von insgesamt zwanzig Jahren gefördert. Somit gehen die Betreiber einen wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Weg bei der Energieerzeugung.
Seit 2004 ist das Biomasse-Heizkraftwerk in Pforzheim bereits in Betrieb. Aus dem Rohstoff Holz erzeugte das Kraftwerk 2007 etwa 90 Gigawattstunden (GWh) Strom, zusätzlich etwa 120 GWh Fernwärme für Haushalte und Unternehmen. Betreiber ist die HKW Pforzheim GmbH, die mehrheitlich zu den Stadtwerken Pforzheim gehört.
- Ökologisch und wirtschaftlich
- Moderne Technik
- Saubere Abluft
- Technische Daten
- Förderung nach dem EEG
Ökologisch und wirtschaftlich
Mit dem Biomasse-Kraftwerk gehen die Betreiber einen ökologischen und gleichzeitig wirtschaftlichen Weg der Strom- und Wärmeerzeugung. Und sie sichern zudem Arbeitsplätze vor Ort.
Beim CO2-Ausstoß schneidet das Kraftwerk, im Vergleich mit fossilen Energieträgern, besonders gut ab
Der regenerative Brennstoff Holz, den das Kraftwerk verfeuert, gibt bei seiner Verbrennung nur die Menge CO2 an die Umwelt ab, die die Pflanzen in ihren Wachstumsphasen aus der Luft aufgenommen haben. Verfeuert werden zu 100 Prozent Althölzer. Der jährliche Holzbedarf beläuft sich auf etwa 95.000 Tonnen.
Verfeuert werden zu 100 Prozent Althölzer
Der jährliche Holzbedarf beläuft sich auf etwa 95.000 Tonnen
Moderne Technik
Die moderne Technik des Kraftwerks entspricht hohen ökologischen Ansprüchen. Über ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem wird die Einhaltung der vorgegebenen Brennstoffqualitäten sowohl im Heizkraftwerk als auch beim Lieferanten permanent geprüft und durch ein zertifiziertes Institut regelmäßig kontrolliert.
Die Anlage entspricht den Anforderungen des Erneuerbare-Energiengesetzes und wird über insgesamt zwanzig Jahre gefördert. Damit rentiert sich der Einsatz des Biomasse-Kraftwerkes zweifach.
Saubere Abluft
Das Biomasse-Heizkraftwerk Pforzheim verfügt über eine effektive Rauchreinigungsanlage. Bereits im Kessel erfolgt die Abscheidung der Stickoxide aus den Rauchgasen. Ein Vorabscheider entzieht dem Abgas des Kraftwerks Flugaschen und Stäube.
Im Mischreaktor werden die vorgereinigten Rauchgase mit einer Mischung aus Kalkhydrat und Herdofenkoks vermengt. Dadurch werden die verbliebenen Schadstoffe gebunden und zum Gewebefilter geführt. Dort bleiben auch noch Feinstäube und an das Sorptionsmittel gebundene Schadstoffe haften.
Die Luft, die aus dem 100 Meter hohen Schornstein des Kraftwerks strömt, weist nur geringe Schadstoffemissionen auf. Messungen nach inzwischen dreijähriger Betriebszeit haben ergeben, dass die erlaubten Emissionsgrenzwerte weit unterschritten werden. Die Emissionen für Dioxine/Furane, Cadmium und andere Schwermetalle liegen sogar unterhalb der messtechnischen Nachweisgrenze.
Saubere Abluft
Messungen bestätigen, dass die erlaubten Emissionsgrenzwerte weit unterschritten werden
Technische Daten
| Brennstoffeinsatz p.a. | ca. 95.000 t |
| Brennstoffverbrauch / | ca. 12 t |
| Elektrische Leistung | 13,3 MW |
| Elektrischer Wirkungsgrad | 30 % |
| Jahresstromerzeugung | bis 105 GWh |
| Jahreswärmeerzeugung | bis 120 GWh |
| Gesamtwirkungsgrad | 70 % |
Förderung nach dem EEG
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert der Gesetzgeber den Ausbau von Energieversorgungsanlagen, die aus regenerativen Quellen gespeist werden. Dem Gesetz zufolge wird Strom aus erneuerbaren Energien von den EVU vergütet.
Um einen Anreiz für Kostensenkungen zu schaffen, sinkt der Vergütungssatz für neu installierte Anlagen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz.
Unternehmen können etwa dann Förderungen im Rahmen des EEG in Anspruch nehmen, wenn sie Strom über Biomasse, Geothermie, Photovoltaik, Wasserkraft oder Windkraft erzeugen.
Voraussichtlich ab 2009 wird das Fördervolumen für die erneuerbaren Energien nochmals deutlich erhöht. Die Bundesregierung hat ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Klimaschutzes bereits im Dezember 2007 verabschiedet. Bis zum Inkrafttreten des neuen EEG gelten die bestehenden Förderkriterien.
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