BHKW-Contracting

Contracting
Bildbeschreibung:

Gewinn für beide Seiten

Die Stadtwerke Pforzheim bieten zahlreiche Contractingmodelle an. Die einzelnen Verträge können auf die individuellen Bedürfnisse eines Kunden zugeschnitten werden.


Begriff und Ursprung

Der ursprüngliche Gedanke, Contractingmodelle anzubieten, statt Anlagen zu verkaufen, ist nicht neu. Der schottische Erfinder James Watt (1736-1819) hat bereits im 18. Jahrhundert einem Kunden angeboten, ihm kostenlos eine Dampfmaschine zu liefern, wenn dieser ihm im Gegenzug einen Teil der dadurch erzielten Kosteneinsparung überlassen würde. Nach diesem Grundprinzip funktionieren auch die aktuellen Contractinglösungen.

James Watt hat´s erfunden

Der Gedanke

Energiedienstleistungen statt Anlagen zu verkaufen

Das Prinzip

Die Gewerbekunden der Stadtwerke Pforzheim zahlen lediglich die benötigte Nutzenergie: egal, ob es sich um Wärme, Kälte oder Strom handelt. Die SWP finanzieren und errichten modernste Technik zur Erzeugung der gewünschten Energie nach Kundenvorgaben. Die Gewerbekunden profitieren dabei vom Know-how des Energieversorgers in Hinsicht auf die optimale technische Lösung für ihren Betrieb und alle in Frage kommenden Fördergelder.

Der Vorteil

Die Anlage ist stets auf dem aktuellen Stand der Technik, ohne dass Sie selbst Zeit investieren müssen. Auch die fachgerechte Wartung und etwaige Reparaturen der Anlage übernehmen die SWP.

Wärme, Kälte oder Strom

Sie bezahlen nur für die Nutzenergie

SWP Contracting-Modelle

Die SWP bieten verschiedene Modelle des Contractings an: Beim Energie-Einsparcontracting realisieren die Stadtwerke Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese Leistungen werden durch die SWP finanziert und der Kunde profitiert dauerhaft von den Spareffekten.

Beim Energie-Liefercontracting erstellen und betreiben die Stadtwerke Pforzheim die Wärmeversorgungsanlagen des Kunden. Der Kunde zahlt lediglich einen festgelegten Wärmepreis. Daneben gibt es noch maßgeschneiderte Lösungen für spezielle energietechnische Anlagen, wie Trafostationen oder Notstromlösungen.

Über 20 realisierte Contracting-Projekte sprechen für unsere Leistungsfähigkeit

Förderung nach dem EEG

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert der Gesetzgeber den Ausbau von Energieversorgungsanlagen, die aus regenerativen Quellen gespeist werden. Dem Gesetz zufolge wird Strom aus erneuerbaren Energien von den EVU vergütet.

Um einen Anreiz für Kostensenkungen zu schaffen, sinkt der Vergütungssatz für neu installierte Anlagen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz.

Unternehmen können etwa dann Förderungen im Rahmen des EEG in Anspruch nehmen, wenn sie Strom über Biomasse, Geothermie, Photovoltaik, Wasserkraft oder Windkraft erzeugen.

Voraussichtlich ab 2009 wird das Fördervolumen für die erneuerbaren Energien nochmals deutlich erhöht. Die Bundesregierung hat ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Klimaschutzes bereits im Dezember 2007 verabschiedet. Bis zum Inkrafttreten des neuen EEG gelten die bestehenden Förderkriterien.

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Termine im EBZ

26. April 2008
Wärmepumpentag, 10 bis 17 Uhr

31. Mai 2008
Sicherheitstag, 10 bis 17 Uhr

Anschrift und Kontakt
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