Ihr Haus - energetisch top oder flop?
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Energieausweis
Der Frühling kommt, die Temperaturen steigen und der Wintermantel wird in den Schrank gepackt. Jetzt ist die beste Zeit, sich über energetische Verbesserungen des Hauses Gedanken zu machen. Denn Energie ist eine kostbare und kostenträchtige Ressource, also machen sich Investitionen in eine neue Heizungsanlage oder dichtere Fenster mittelfristig bezahlt. Zudem verpflichtet der Gesetzgeber Hausbesitzer mit der neuen Energieeinsparverordnung von 2007, bei Vermietung und Verkauf einen Gebäude-Energieausweis vorzulegen. Dieser Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes. Die Stadtwerke Pforzheim sind berechtigt, diesen Energieausweis auch für Ihr Haus auszustellen. Hier die wichtigsten Infos rund um den Energieausweis.
- Wann muss man einen Gebäude-Energieausweis vorlegen?
- Ab wann gilt diese Pflicht und für welche Gebäude?
- Wie sieht ein Energieausweis aus und welche Daten werden darin festgehalten?
- Gibt es unterschiedliche Energieausweise?
- Wie sieht der Energieausweis für Nichtwohngebäude aus?
- Was kann man mit einem Energieausweis anfangen?
- Welche Folgen hat es, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?
- Wer darf einen Energieausweis erstellen?
- Wo bekomme ich den Energieausweis?
Wann muss man einen Gebäude-Energieausweis vorlegen?
Wenn Gebäude oder Gebäudeteile wie beispielsweise Wohneinheiten neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden, muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
Wenn Sie einen Anbau an Ihr Haus planen, müssen Sie sich nur unter bestimmten Voraussetzungen um die Ausstellung eines Energieausweises kümmern: Nämlich dann, wenn im Zuge der Modernisierung oder des Umbaus sowieso eine Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt. Dann haben Sie die benötigten Daten für den Energieausweis sowieso vorliegen, und die Erstellung des Ausweises wird vergleichsweise günstig.
Für kleine Gebäude unter 50 Quadratmeter Nutzfläche müssen dagegen keine Energieausweise erstellt werden.
Wenn Gebäude oder -teile neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden, muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
Ab wann gilt diese Pflicht und für welche Gebäude?
Bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten schon heute.
Wenn Sie ein Wohngebäude verkaufen oder vermieten wollen, das bis 1965 fertig gestellt wurde, muss der Käufer oder Mieter ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorgelegt bekommen.
Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht auch für alle anderen Wohngebäude. Ab dem 1. Juli 2009 muss dann auch für Nichtwohngebäude (Hallen, gewerblich genutzte Gebäude) bei Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis vorgelegt werden.
In öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Krankenhäusern muss der Energieausweis sogar sichtbar ausgehängt werden.
Spätestens ab 1. Juli 2009
Wie sieht ein Energieausweis aus und welche Daten werden darin festgehalten?
Auf vier Seiten werden die wesentlichen Gebäudedaten aufgelistet, eine Farb-Skala zeigt die energetische Bewertung des Hauses im Vergleich zu anderen Häusern und bei älteren Häusern werden leicht durchführbare Modernisierungsempfehlungen gegeben.
Der Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig.
Das Ziel: Die energetische Qualität eines Hauses soll im Sinne der Markttransparenz deutlich gemacht werden. Auf den ersten Blick kann der Interessierte sehen, wie das entsprechende Haus energetisch einzuordnen ist; dies lässt Rückschlüsse auf die Höhe der Nebenkosten zu.
Energieausweis - auf den ersten Blick sehen, wie ein Gebäude energetisch einzuordnen ist!
Gibt es unterschiedliche Energieausweise?
Die ausführliche Form des Energieausweises wird auf einer umfangreichen Datenbasis erstellt und macht Aussagen über den Energiebedarf eines Hauses oder Gebäudeteils. Dafür braucht man beispielsweise die Wanddicke, die verwendeten Baumaterialien, die Art der Fenster und Türen, die Dämmung des Gebäudes etc. Dieser Bedarfsausweis ist für Neubauten und größere Umbauten vorgeschrieben, außerdem für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag bis zum 1.1.1977 gestellt wurde.
Die Kurzform des Energieausweises heißt Verbrauchsausweis und wird lediglich auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt. Damit ist diese Form viel günstiger. Bei Bestandsgebäuden ab 1977 besteht Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Energieausweis, bis zum 1. Oktober 2008 für alle Bestandsgebäude.
Besitzer älterer Gebäude sollten möglichst schnell einen Energieausweis besorgen, wenn in nächster Zeit eine Vermietung oder ein Verkauf ansteht.
Wie sieht der Energieausweis für Nichtwohngebäude aus?
Gebäude, die auf verträgliche Innentemperaturen geheizt oder gekühlt werden müssen, wie Schulen, Bürogebäude oder Läden, benötigen ab 1.7.2009 bei Vermietung, Verkauf und Leasing ebenfalls einen Energieausweis.
Es besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Ausweis. Beim bedarfsorientierten Ausweis werden die Bedarfe für Heizung und Warmwasserbereitung, ebenso die für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung ermittelt.
Grundsätzlich gilt
die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Ausweis mehr
Was kann man mit einem Energieausweis anfangen?
Der Energieausweis zeigt, wie gut das Haus energetisch gesehen dasteht bzw. welche Optimierungspotenziale es gibt. Deshalb ist es langfristig gesehen klug, einen Energieausweis erstellen zu lassen.
Die ausführlichere Variante versorgt den Besitzer natürlich mit interessanteren Informationen: Die Beschreibung der Bausubstanz gibt genauer Aufschluss über die zu erwartenden Energiekosten und energetischen Schwachstellen als der Energieverbrauch. Denn dieser hängt von individuellen Gewohnheiten der Bewohner ab, die sehr unterschiedlich sein können.
Der Energieausweis zeigt auf einen Blick, ob das Haus im "grünen", "gelben" oder "roten Bereich" einzuordnen ist, und was man tun kann, um möglichst günstig die Energiebilanz zu verbessern. Daher profitieren alle vom Energieausweis: Vermieter, Wohnbaugesellschaften und Verkäufer, weil sie ein zusätzliches Marketing-Instrument an der Hand haben. Mieter und Käufer, weil sie sich auf die zu erwartenden Nebenkosten einstellen können bzw. belastbare Qualitätskriterien für ihr neues Heim erhalten.
Der Energieausweis, eine wertvolle Information für alle Haus- und Gebäudebesitzer!
Welche Folgen hat es, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?
Beim Verkauf, bei der Vermietung oder Leasing einer Immobilie oder eines Gebäudeteils muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Der Eigentümer kann belangt und mit einer Ordnungsstrafe belegt werden, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt, den Energieausweis dem Interessenten vorzulegen.
Wer darf einen Energieausweis erstellen?
Für die Ausstellung eines Energieausweises werden fundierte Kenntnisse der Energieeinsparverordnung von 2007 sowie gebäudetechnische Kenntnisse verlangt. Die Energieberater der Stadtwerke Pforzheim haben die Lizenz, Energieausweise zu erstellen.
Wo bekomme ich den Energieausweis?
Dazu lesen Sie bitte diese Informationen mehr
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Tipp
Wussten Sie?
Mieter & Käufer haben das Recht den Energieausweis einzusehen, um so die Nebenkosten des Gebäudes mit einem Blick einzuschätzen!

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