Anzeige abweichender Datenaustausch

Anzeige gemäß Beschluss BK7-06-067 Ziffer 4 vom 20.08.2007

Durch den Beschluss BK7-06-067 der 7. Beschlusskammer vom 20.08.2007 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Gas festgelegt.

Der Netzbetreiber, Netzbetrieb der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die verbundene Vertriebsorganisation ist der Geschäftsbereich Vertrieb der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG. Der Netzbetreiber versichert, dass alle Drittlieferanten Informationen im Sinne des Tenors des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität erhalten.

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