Anzeige abweichender Datenaustausch

Anzeige gemäß Beschluss BK 6-06-009 Ziffer 6 vom 11.07.2006

Durch den Beschluss BK6-06-009 der 6. Beschlusskammer vom 11.07.2006 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt.

Der Netzbetreiber, Netzbetrieb der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG), der Vertrieb der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.

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