SWP gewinnen Klage gegen die Deutsche Bank
Am Dienstag, 28. Oktober 2008 verurteilte das Landgericht Frankfurt die Deutsche Bank AG vollumfänglich zum Schadensersatz in Höhe von 3,9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen gegenüber der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG.
Gegenstand des Verfahrens war das vorwiegend im Jahr 2005 von der Deutschen Bank AG an über 500 mittelständische Unternehmen und über 200 Kommunen und kommunale Unternehmen zur angeblichen Zinsoptimierung verkaufte Produkt des CMS Spread Ladder Swaps. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main ist das Produkt nicht wie angepriesen zur Zinsoptimierung geeignet, sondern als spekulative Anlage einzustufen, so dass seitens der Deutschen Bank AG keine anlegergerechte Beratung erfolgte.
Die SWP hatten im November 2004 Gespräche mit den Vertretern der Deutschen Bank aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit hinsichtlich eines Zins- und Schuldenmanagements auszuloten. Das Ziel der SWP war dabei klar abgesteckt: Das Kreditportfolio der SWP sollte von der Deutschen Bank analysiert und geeignete Produkte zur Zinsoptimierung vorgeschlagen werde. Darüber hinaus verlangten die SWP ein begleitendes ganzheitliches Risikomanagement um mögliche Restrisiken auszuschließen. Im weiteren Verlauf empfahl die Deutsche Bank den CMS Spread Ladder Swap mit dem Hinweis, dass auch viele andere Kommunen und Unternehmen diesen Swap erfolgreich zur Zinsoptimierung einsetzen würden. Eine Aufklärung über die wesentlichen Risiken durch die Deutsche Bank AG erfolgte nicht.
Das Landgericht Frankfurt hatte im ersten Erörterungstermin am 26. August 2008 die Parteien zum Vergleich aufgefordert, welcher jedoch nicht zu Stande kam. Das Urteil erging ohne weitere Beweisaufnahme und Zeugenvernahme.
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