Netzentgelte - Preise Netzzugang Strom
§ 20 Energiewirtschaftsgesetz
Abs. 1
Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen, einschließlich Musterverträge, und Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Sie haben in dem Umfang zusammenzuarbeiten, der erforderlich ist, um einen effizienten Netzzugang zu gewährleisten. Sie haben ferner den Netznutzern die für einen effizienten Netzzugang erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Netzzugangsregelung soll massengeschäftstauglich sein.
- Preisblatt 2012 für Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG 73kB
- Preisblatt 2011 für Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG 108kB
§ 19 Abs. 2 Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung
Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
- Hochlastzeitfenster 2012 des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG 21kB
- Hochlastzeitfenster 2011 des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG 21kB
Die Erheblichkeitsschwelle wird nach dem aktuellen Leitfaden "Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV" der BNetzA ermittelt.
§ 13 Stromnetzzungangsverordnung
Der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen berechnet für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis. Dieser Preis ist auf der jeweiligen Internetseite des Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen zu veröffentlichen.
Abs. 3 Sätze 4 und 5
- Der Preis der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für die Jahresmehr- und Mindermengen 37kB
SWP Kundenportal
Das SWP Kundenportal - schnell, flexibel, sicher! jetzt anmelden!
Serviceline Netznutzer
Ihr Ansprechpartner
Ihr direkter Draht bei Fragen.
Rufen Sie mich an:
(0 72 31) 39 - 25 80
Lothar Metzger, Hauptabteilung Services

