Grundversorger

§ 36 Energiewirtschaftsgesetz
Abs. 2, Satz 2

(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Strom

Der Grundversorger im Stromversorgungsnetz des Netzgebietes der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Sandweg 22, 75179 Pforzheim ist bis zum 31. Dezember 2012 der nachfolgend aufgeführte Energielieferant:

SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Sandweg 22
75179 Pforzheim

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