Technische Netzanschlussbedingungen
§ 19 Energiewirtschaftsgesetz
Technische Vorschriften
Abs. 1
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Folgende Vorschriften sind zu beachten:
- Datenerfassungsblatt Photovoltaikanlage - interaktiv ausfüllbar 687kB
- Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz 991kB
- Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 2.725kB
- TAB 2007 (gültig ab 01.06.2008) 592kB
- Erläuterungen der SWP zur TAB 2007 (gültig ab 01.06.2008) 244kB
- Anschlussschränke im Freien 243kB
- Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen 335kB
- Notstromaggregate 501kB
- Digitale Schutzsysteme 500kB
- Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz 503kB
- Ergänzende Bestimmungen Transformatorenstationen 33kB
- Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1 330kB
- Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR) 32kB
- Zusatzinformationen der SWP zur Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR) 72kB
- Anmeldung Inbetriebsetzung Strom 42kB
- Anmeldung Inbetriebstetzung Strom - interaktiv ausfüllbar 159kb
SWP Kundenportal
Das SWP Kundenportal - schnell, flexibel, sicher! jetzt anmelden!
