Einspeisemanagement nach § 6 Nr. 1a des EEG

Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25.10.2008 müssen Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Wirkleistung von mehr als 100 kW über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen. Daher müssen alle EEG-Anlagen, die ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommen werden und diesen Leistungsschwellenwert überschreiten, mit einer solchen Einrichtung ausgestattet werden. Entsprechende Anlagen, die bis einschließlich 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31.12.2010 nachgerüstet werden.

Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, besteht nach § 16 Abs. 6 EEG kein Vergütungsanspruch.

Die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG hat auf Grundlage von § 7 Abs. 2 EEG technische Mindestanforderungen zur einheitlichen Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 6 Nr. 1a EEG festgelegt. Diese Regelungen finden Sie in nachfolgendem PDF zum Download.

  • Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 6 Nr.1 des EEG 92kB

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