Messstellen

In § 21b des EnWG ist die Liberalisierung der Zählung an den Messstellen geregelt. Der Messstellenrahmenvertrag der SWP regelt die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Strom- bzw. Gasnetz der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG.

Den Messstellenrahmenvertrag finden Sie hier.

Der Messrahmenvertrag der SWP regelt die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Messung in Messstellen, die an das Strom- bzw. Gasnetz der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG angeschlossen sind und für die der Messdienstleister Messdienstleistungen erbringt.

Den Messrahmenvertrag finden Sie hier.

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Sonja Kirschner, Regulierungsmanagement