Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
§ 29 Niederdruckanschlussverordnung
Übergangsregelung
Abs. 1 Satz 2
Am 08.11.2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 08.11.2006 (BGBl.I S. 2485) in Kraft getreten.
Die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 Niederdruckanschlussverordnung in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.
Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG begründeten Niederdruckanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen, gelten.
SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Sandweg 22
75179 Pforzheim
Tel. (0 72 31) 39 25 80
Dokumente
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck 47kB
- Ergänzende Bedingungen SWP GAS NDAV 27kB
- Ergänzende Bedingungen SWP GAS NDAV Preisblatt 148kB
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