Transportanfrage

Gasnetzzugangsverordnung
§ 8 Gasnetzzugangsverordnung
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
Abs. 2

Betreiber von örtlichen Verteilnetzen haben für Transportanfragen nach Absatz 1 standardisierte Formulare in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, die von ihren Internetseiten herunter geladen werden können. Der Netzbetreiber kann im Formular insbesondere Angaben zu folgenden Punkten fordern:

  1. Anschrift des Transportkunden oder seiner Bevollmächtigten sowie eines Ansprechpartners;
  2. Einspeisepunkt
  3. Ausspeisepunkt
  4. Vorhalteleistung am Ausspeisepunkt;
  5. Laufzeit des Transportvertrages; Drucksache 246/05 (Beschluss) - 12 -
  6. Angaben zur Ermöglichung der Auswahl des anzuwendenden Standardlastprofils bei Belieferung von Standardlastprofilkunden;
  7. Gasbeschaffenheit.

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