Biogas Plus
Sauber, CO2-neutral & effizient
Das Klima schützen und die aktuelle Gesetzgebung erfüllen, das können Sie jetzt einfach und preiswert mit unserem neuen Angebot Biogas Plus. Biogas Plus besteht aus Erdgas mit (wahlweise 10 oder 30 Prozent) Biogasanteil, das auf Erdgasqualität aufbereitet wird. Unser Angebot Biogas Plus10 erfüllt die Vorgaben des Gesetzgebers bei Heizungsmodernisierung. Im Gegensatz dazu erfüllt unser Angebot Biogas Plus30 die gesetzgeberischen Vorgaben für Neubauten.
Für Fagen und persönliche Produktauskünfte stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter unter der nebenstehenden, kostenfreien ServiceLine zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch schriftlich kontaktieren. Benutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
- Allgemeines zu Bioerdgas
- Vorteile von Biogas Plus
- Biogas Plus10 bei Heizungsmodernisierung
- Biogas Plus30 für Neubauten
Allgemeines zu Bioerdgas
Das Klima schützen und die Energieressourcen schonen. Das geht uns alle an und das können wir nicht unseren Kindern überlassen. Auch der Gesetzgeber sieht das so und hat deshalb den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs eines Wohnhauses gesetzlich vorgeschrieben.
Bioerdgas ist eine erneuerbare Energie und trägt dazu bei, die CO2-Bilanz zu verbessern. Denn bei der Verbrennung setzt Bioerdgas nur so viel Kohlendioxid frei, wie die Biomasse, aus der es gewonnen wird, zuvor aus der Umwelt aufgenommen hat. Bioerdgas wird vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Kleegras, Mais) oder aus Bioabfällen (Kuhmist, organische Reststoffe etc.) hergestellt. Sobald das entstandene Bioerdgas in Qualität und Methangehalt auf Erdgas angeglichen ist, kann es direkt in das bestehende Erdgasnetz eingespeist werden. Über das vorhandene Erdgasnetz kommt es zu Ihnen nach Hause und kann dort effizient eingesetzt werden.
Vorteile von Biogas Plus
Gute Gründe sprechen für Biogas Plus:
- Biogas Plus ist CO2-neutral und schützt das Klima
- Biogas Plus kommt einfach durch die Gasleitung in Ihr Haus
- Biogas Plus erfüllt die neuen Umweltauflagen für bestehende Gebäude
- Biogas Plus erfordert keine teuren Umbauten
- Biogas Plus wird einfach dem Erdgas beigemischt
- Biogas Plus stammt aus regionaler Erzeugung
- Biogas Plus kann zusätzlich auf jeden SWP-Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen werden (Ausnahme: Angebot Goldstadtgas Paket)
Biogas Plus10 bei Heizungsmodernisierung
Biogas Plus10 ist mit allen Erdgasangeboten der SWP kombinierbar (Ausnahme: Angebot Goldstadtgas Paket).
Der Aufschlag für die Belieferung von Erdgas in der Qualität Biogas Plus10 beträgt 0,50 ct/kWh (brutto 0,595 ct/kWh) auf den jeweils gültigen Netto-Arbeitspreis. Der Preisanteil für Biogas Plus10 wird auf der Jahresverbrauchsabrechnung gesondert ausgewiesen.
Die Zusatzvereinbarung Biogas Plus10 wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner mit einer 3-monatigen Frist zum Quartalsende gekündigt werden. Die Vertragskündigung bezieht sich auf die Zusatzvereinbarung Biogas Plus10.
In Baden-Württemberg müssen bei einem Tausch der zentralen Heizungsanlage im Gebäudebestand(Bauantrag des Gebäudes vor dem 01.04.2008) mindestens 10 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies schreibt das "Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie" (EWärmeG-BW) bei Heizungsmodernisierungen ab 01.01.2010 verbindlich vor. Mit Biogas Plus10 setzen Sie auf erneuerbare Energie aus der Natur und können dabei auf teure Zusatzinstallationen verzichten.
Preisaufschlag Biogas Plus10
Stand: 01.01.2010
0,50 ct/kWh
(brutto 0,595 ct/kWh)
10 % Biogasbeimischung auf Basis eines bestehenden SWP-Erdgasliefervertrages
Biogas Plus30 für Neubauten
Biogas Plus30 ist mit allen Erdgasangeboten der SWP kombinierbar (Ausnahme: Angebot Goldstadtgas Paket).
Der Aufschlag für die Belieferung von Erdgas in der Qualität Biogas Plus30 beträgt 1,50 ct/kWh (brutto 1,785 ct/kWh) auf den jeweils gültigen Netto-Arbeitspreis. Der Preisanteil für Biogas Plus30 wird auf der Jahresverbrauchsabrechnung gesondert ausgewiesen.
Die Zusatzvereinbarung Biogas Plus30 wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner mit einer 3-monatigen Frist zum Quartalsende gekündigt werden. Die Vertragskündigung bezieht sich auf die Zusatzvereinbarung Biogas Plus30.
Der Bundestag hat zum 01.01.2009 für Neubauten das "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich" (EEWärmeG) erlassen. Danach hat der Bauherr mehrere Möglichkeiten: Entweder er investiert in noch mehr Gebäudedämmung oder er deckt einen Teil seines Wärmebedarfs durch erneuerbare Energie ab. Bei der Nutzung von Biogas Plus30 erfüllen Sie die Anforderungen, wenn der Wärmebedarf zu 30 Prozent aus dieser Energiequelle gedeckt wird und gleichzeitig eine Kraft-Wärme Kopplungsanlage eingesetzt wird, eine Anlage also, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt.
Preisaufschlag Biogas Plus30
Stand: 01.01.2010
1,50 ct/kWh
(brutto 1,785 ct/kWh)
30 % Biogasbeimischung auf Basis eines bestehenden SWP-Erdgasliefervertrages
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