Nutzungsrelevante Informationen

§ 21 Gasnetzzugangsverordnung
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen


§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 1

Eine ausführliche und umfassende Beschreibung der verschiedenen angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Kapazitätsrechte, Systemdienstleistungen und sonstige Hilfsdienste und ihre Entgelte einschließlich eines Kapazitäts- und Entgeltrechners, soweit dieser nach § 15 Abs. 1 gefordert ist.

Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 2 GasNZV werden von der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG angeboten. Davon ausgenommen sind die Punkte:

  • Netzsteuerung einschließlich des Zukaufes von Fremdleistungen zur vertraglichen Absicherung bestimmter Gasflüsse
  • Vertragsmanagement für mehrere Netzbetreiber
  • Basisbilanzausgleich
  • Einsatz von Treibgas´
  • Kapazitäts- und Entgeltrechner. Als örtlicher Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden entfällt diese Veröffentlichungspflicht für die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG.


Sonstige Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV werden von der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG nicht angeboten.

Stand: 31.12.2010

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 2

Hier finden Sie die verschiedenen Arten von Verträgen nach § 3 Abs. 2 Gasnetzzugangsverordnung einschließlich der "Geschäftsbedingungen für den Gastransport".

Die entsprechenden Verträge nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 GasNZV finden Sie hier.

Stand: 07.04.2011

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 3

Verträge für sonstige Hilfsdienste.

Verträge für sonstige Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV werden von der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG nicht angeboten.

Stand: 31.12.2010

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 4

Hier finden Sie Informationen zu den Verfahren, die bei der Buchung, der Nominierung und Abwicklung der Netznutzung angewendet werden.

Stand: 31.12.2010

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 5

Hier finden Sie die Bestimmungen über die Verfahren für die Kapazitätszuteilung, das Engpassmanagement sowie bei längerfristigem Nichtgebrauch.

Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.

Stand: 31.12.2010

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 6

Hier finden Sie die Möglichkeiten und Regeln für den Kapazitätshandel.

Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.

Stand: 31.12.2010

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 7

Unter nachfolgendem Link sind die technischen Mindestanforderungen der SWP abrufbar. 20kB

Unter nachfolgendem Link sind die Informationen über den Netzanschluss von Biomethananlagen abrufbar. 41kB

Stand: 31.12.2010

Ihr Ansprechpartner in Fragen des Anschlusses anderer Netze an das Netz der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG:

Netzbetrieb Erdgas
Dipl. Ing (FH) Ulrich Waibel
Tel.:     (0 72 31) 39 19 49
Fax.:    (0 72 31) 39 15 05
E-Mail: ulrich.waibel@stadtwerke-pforzheim.de


Messanlagen Erdgas
Hans-Martin Mall
Tel.:     (0 72 31) 39 18 75
Fax.:    (0 72 31) 39 15 05
E-Mail: martin.mall@stadtwerke-pforzheim.de

 

Abrechnung Netznutzung Erdgas
Lothar Metzger
Tel.:     (0 72 31) 39 25 80
E-Mail: lothar.metzger@stadtwerke-pforzheim.de

 

Stand: 31.12.2009

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 8

Geplanter Bau von Leitungen und im Bau befindliche Leitungen und Verdichterstationen.

Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.

Stand: 31.12.2010

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 9

Hier finden Sie Informationen über die Regeln für den Bilanzausgleich und für die Ausgleichsenergie einschließlich der Regelungen für Gasdifferenzmengen und die Methoden, nach denen dafür vom Transportkunden zu leistende Entgelte berechnet werden.

  • Als örtlicher Verteilernetzbetreiber bietet die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG keinen Bilanzausgleich an. Somit entfällt die Veröffentlichungspflicht der Regeln für den Bilanzausgleich.
  • Die Regeln für die Ausgleichsenergie einschließlich der Regelungen für die Gasdifferenzmengen sind momentan in Bearbeitung.
  • Die Methoden nach denen vom Transportkunden zu leistende Entgelte berechnet werden, können dem Preisblatt entnommen werden.

Die Kooperationsvereinbarung kann unter diesem Link abgerufen werden.

Stand: 31.12.2010

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 10

Hier finden Sie Informationen über ein standardisiertes Formular für Kapazitätsanfragen.

Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.

Stand: 31.12.2010

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 11

Hier finden Sie Informationen über einen Ansprechpartner im Unternehmen für Kapazitätsanfragen.

Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.

Stand: 31.12.2010

§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 12

Hier finden Sie Informationen über geplante oder durchgeführte Änderungen der für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen.

Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.

Stand: 31.12.2010

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