Stromkennzeichnungspflicht
§ 42 Energiewirtschaftsgesetz
Stromkennzeichnungspflicht
Die Stromkennzeichnung nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie hier.
Der Strom-Mix
Der Strom-Mix der Stadtwerke Pforzheim setzt sich aus verschiedenen Energieträgern zusammen: Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und sonstige erneuerbare Energien.
Den jeweiligen Anteil können Sie den nachfolgenden Grafiken entnehmen.


Stromkennzeichnung SWP 2012