Stromkennzeichnungspflicht

§ 42 Energiewirtschaftsgesetz
Stromkennzeichnungspflicht

Die Stromkennzeichnung nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie hier.

Der Strom-Mix

Der Strom-Mix der Stadtwerke Pforzheim setzt sich aus verschiedenen Energieträgern zusammen: Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und sonstige erneuerbare Energien.

Den jeweiligen Anteil können Sie den nachfolgenden Grafiken entnehmen.

Bildbeschreibung:

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