Netzentgelte

§ 13 Gasnetzentgeltverordnung
Grundsätze der Entgeltermittlung
Abs. 2

Die Ein- und Ausspeiseentgelte sind als Kapazitätsentgelte in Euro pro Kubikmeter pro Stunde pro Zeiteinheit auszuweisen. Die Entgelte beziehen sich dabei in der Regel auf zwölf aufeinanderfolgende Monate. Darüber hinaus haben die Betreiber von Gasversorgungsnetzen Entgelte für monatliche, wöchentliche und tägliche Verträge sowie Jahresverträge mit abweichendem Laufzeitbeginn auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Für die Umrechnung der Jahresleistungspreise in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte (Monats-, Wochen- und Tagesleistungspreise) gilt § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Gasnetzzugangsverordnung entsprechend.

  • Gasnetzentgelte einschließlich der Kosten vorgelagerter Netze 43kB

§ 17 Gasnetzentgeltverordnung
Änderungen der Netzentgelte

Die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH &. Co. KG hat gemäß § 23 a Abs. 3 EnWG einen Antrag auf Änderung der Netznutzungsentgelte Gas beim Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Februar 2006 gestellt.

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