Netzentgelte

§ 13 Gasnetzentgeltverordnung
Grundsätze der Entgeltermittlung
Abs. 2

Die Ein- und Ausspeiseentgelte sind als Kapazitätsentgelte in Euro pro Kubikmeter pro Stunde pro Zeiteinheit auszuweisen. Die Entgelte beziehen sich dabei in der Regel auf zwölf aufeinanderfolgende Monate. Darüber hinaus haben die Betreiber von Gasversorgungsnetzen Entgelte für monatliche, wöchentliche und tägliche Verträge sowie Jahresverträge mit abweichendem Laufzeitbeginn auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Für die Umrechnung der Jahresleistungspreise in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte (Monats-, Wochen- und Tagesleistungspreise) gilt § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Gasnetzzugangsverordnung entsprechend.

  • Gasnetzentgelte 2012 einschließlich der Kosten vorgelagerter Netze 68kB
  • Gasnetzentgelte 2012 ohne Kosten vorgelagerter Netze 66kB  
  • Gasnetzentgelte 2011 einschließlich der Kosten vorgelagerter Netze 132kB

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