Stadtwerke Pforzheim verklagen Deutsche Bank
Das kommunale Versorgungsunternehmen SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP) hat beim Landgericht Stuttgart über die Münchener Kanzlei Rössner Rechtsanwälte Klage gegen die Deutsche Bank AG eingereicht. Dabei geht es um ein von der Deutschen Bank aggressiv vermarktetes Finanzprodukt zur angeblichen Zinsoptimierung - einen so genannten CMS Spread Ladder-Swap -, durch das den SWP ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden entstehen könnte. "Wir haben eine kompetente Beratung erwartet und haben ein untaugliches Produkt angedreht bekommen", beklagt Stadtwerke-Geschäftsführer Wolf-Kersten Meyer. Berichten zufolge sind mehrere hundert Unternehmen und Kommunen in ähnlicher Weise betroffen. Auch diesen drohen möglicherweise hohe Verluste.
Was die SWP vom größten deutschen Finanzinstitut erwarteten, war das Management ihres bestehenden Kreditportfolios unter der Zielsetzung einer Zinsoptimierung. Um ganz sicher zu gehen, entschloss man sich zu einem ganzheitlichen Risikomanagement, um Geschäfte mit zu hohem Risiko von vorneherein auszuschließen. Bekommen haben die Stadtwerke ein Finanzprodukt, eben den CMS Spread Ladder-Swap, der sich für die beabsichtige Zinsoptimierung als völlig ungeeignet erwiesen hat und ein extrem hohes Risikopotenzial beinhaltet. Der mit der Deutschen Bank abgeschlossene Risikomanagement-Vertrag, durch den von den Bankfachleuten die Risiken für das gesamte Kredit- und Derivateportfolio bewertet und beobachtet werden sollten, wurde bei diesem Swap nie erfüllt. So konnte sich das Derivat ohne Warnhinweis seitens der Deutschen Bank zu einem Produkt mit einem hohen Zusatzrisiko entwickeln. "Wir sind maßlos enttäuscht", so Wolf-Kersten Meyer. Wofür habe man schließlich diese Zusatzleistung eingekauft.
Aufgrund der eklatanten Beratungsmängel und der Nichterfüllung des Risikomanagements wurde im April 2006 der Vertrag angefochten beziehungsweise außerordentlich gekündigt. Beides wurde von der Deutschen Bank nicht akzeptiert, ebenso wurde eine außergerichtliche Einigung strikt abgelehnt. Eine Klage war somit unausweichlich, um die Ansprüche der SWP durchzusetzen. Auch die nun im Verfahren vorgelegte Klageerwiderung der Deutschen Bank lässt keine andere, als die ausgeführte Beurteilung des Sachverhalts zu. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass uns die Gerichte in unserer Argumentation folgen werden", so der Stadtwerke-Geschäftsführer.


Wolf-Kersten Meyer