Kundenportal
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Bitte geben Sie Ihre vollständige Kundennummer ein:
Bei einer Störung im Bereich Strom, Erdgas, Trinkwasser, Fernwärme oder Straßenbeleuchtung erreichen Sie die Stadtwerke Pforzheim jederzeit unter den folgenden Telefonnummern.
0800 797 39 38 37
- 24 Stunden erreichbar
- Kostenlos aus dem deutschen Festnetz
Defekte Straßenbeleuchtungen können Sie problemlos unter folgendem Link melden: www.stoerung24.de
Was tun bei Gasgeruch? Klicken Sie hier!
Sie erreichen uns telefonisch über unsere Service-Hotline
(07231) 3971-3971
- montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr
- Kosten gemäß Ihrem Telefonanbieter
Aus Gründen des Infektionsschutzes bleibt das SWP-Kundencentrum am Sandweg 20 ab sofort bis auf Weiteres geschlossen. Sie erreichen uns telefonisch über unsere Service-Hotline unter (07231) 3971-3971 oder per mail unter serviceline@stadtwerke-pforzheim.de.
Häufig gestellte Fragen im Bereich Strom & Gas
Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen gesammelt, die uns häufig erreichen. Und geben Ihnen die Antworten!

Wissenswertes um Ihre Energieversorgung
Häufige Fragen
24-Stunden-Störungshotline: 0800 797 39 38 37 (kostenlos aus dem deutschen Netz). Eine Störung der Straßenbeleuchtung können Sie unter www.stoerung24.de mitteilen.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht unserer Tarife. Bitte wählen Sie Ihr Produkt aus:
- Strom: www.stadtwerke-pforzheim.de/privatkunden/produkte/strom/
- Erdgas: www.stadtwerke-pforzheim.de/privatkunden/produkte/erdgas/
Gerne beraten wir Sie auch persönlich in unserem
Kundencentrum:
Sandweg 20 in 75173 Pforzheim
Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen: den Kosten für Beschaffung und Vertrieb, den staatlich regulierten Netzentgelten sowie sonstigen staatlich veranlassten Kosten, z.B. Steuern und Abgaben. Seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 hat sich diese Zusammensetzung drastisch verändert: Der Anteil der staatlich veranlassten Kosten hat sich mehr als verdoppelt. Etwa zwei Drittel des Preises sind so vom Gesetzgeber festgelegt.
Alle staatlichen Umlagen und Steuern haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Bezeichnung | Erklärung |
EEG-Umlage
| § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz - Die EEG-Umlage fördert die Erzeugung von Strom in Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen. |
Stromsteuer | Die Stromsteuer (auch „Ökosteuer“) wird auf die Nutzung elektrischer Energie erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt. |
KWKG-Aufschlag
| Aufschlag nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes - Die Umlage dient der Erhaltung und Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. In diesen Anlagen wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Energie wird dadurch besonders effizient und deshalb auch besonders umweltfreundlich genutzt. |
Umlage für abschaltbare Lasten | Die Umlage nach § 18 der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten“ dient der Netzstabilität. Große Stromverbraucher sollen bei drohender Überlastung des Stromnetzes kurzfristig ihren Verbrauch reduzieren. |
§19 StromNEV - Umlage | Mit der Umlage nach § 19 Strom-Netzentgeltverordnung wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt finanziert. |
Offshore Umlage | Die Umlage nach § 17 des Energiewirtschaftsgesetzes regelt seit 2013 den finanziellen Ausgleich für die verzögerte Anbindung von Offshore-Windparks (das sind Anlagen, die im Meer installiert werden) an das Stromnetz. |
Der Gaspreis setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen: den Kosten für Beschaffung und Vertrieb, den staatlich regulierten Netzentgelten sowie sonstigen staatlich veranlassten Kosten, z.B. Steuern und Abgaben.
Bei der Grundversorgung im Bereich Strom handelt es sich um einen Standard-Tarif, mit dem jeder Haushalt automatisch mit Energie versorgt ist. Als Grundversorger gilt nach dem Energiewirtschaftsgesetz § 36 der Energielieferant in einem Netzgebiet, der die meisten Haushaltskunden versorgt.
Ihre Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung (8-stellig) oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.
Leider ist eine Übernahme einer dritten Person nicht möglich. Ihr Vertrag ist personengebunden. Der alte Vertrag muss zuvor gekündigt werden, bevor ein neuer Vertrag geschlossen werden kann. Einzige Ausnahme stellt die Übernahme des bereits bestehenden Vertrags bei Tod des Ehepartners dar. Hierfür benötigen wir allerdings die Sterbeurkunde und Ihre Daten.
Klicken Sie hier und Sie gelangen zu unserem Anmeldeprotokoll. Dieses füllen Sie bitte möglichst vollständig aus.
Bitte Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist von 14 Tagen vor Beendigung des Vertrages.
Jedoch muss eine Anmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen nach Einzug erfolgen. Sie erhalten dann eine schriftliche Anmeldung für Ihre Unterlagen. Durch die Abfrage beim örtlichen Netzbetreiber kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Gründe hierfür könnten sein:
- Ihr Zähler wurde gesperrt. Sollte der Zähler gesperrt sein, hängt eine rote Karte an dem Gerät. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an einen zertifizierten Elektriker Ihrer Wahl.
- Die Sicherungen im Sicherungskasten sind rausgesprungen oder defekt.
- Ein örtlich begrenzter Stromausfall.
Gründe hierfür könnten sein:
- Ihr Zähler wurde gesperrt. Sollte der Zähler gesperrt sein, hängt eine rote Karte an dem Gerät. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an einen zertifizierten Installateur Ihrer Wahl.
- Ihre Wohnung/Ihr Haus wird nicht mit Gas beheizt, sondern durch eine andere Energiequelle.
Klicken Sie hier und Sie gelangen zu unserem Abmeldeprotokoll. Dieses füllen Sie bitte möglichst vollständig aus.
Bitte Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist von 14 Tagen vor Beendigung des Vertrages.
Jedoch muss eine Abmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen nach Einzug erfolgen. Sie erhalten dann eine schriftliche Anmeldung für Ihre Unterlagen. Durch die Abfrage beim örtlichen Netzbetreiber kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Nein. Wenn Sie Zählerstand und Nachfolger zur Hand haben, können Sie uns auch telefonisch kontaktieren. Oder Sie verwenden einfach unsere Formularvorlage.
Die Kündigungsfrist ist 14 Tage in die Zukunft gerichtet.
Leider kann es vorkommen, dass trotz sorgfältiger Prüfung der Daten, Fehler in der Übertragung stattfinden. Bitte teilen Sie uns unverzüglich die korrekten Daten mit.
Leider kann es vorkommen, dass trotz sorgfältiger Prüfung der Daten, Fehler in der Übertragung stattfinden. Bitte teilen Sie uns unverzüglich die korrekten Daten mit.
Sie haben folgende Möglichkeiten eine Einzugsermächtigung bei den Stadtwerken Pforzheim zu hinterlegen:
- Über unser Kontaktformular
- Über das Kundenportal
- Über den telefonischen Kontakt
Sie haben die Möglichkeit über das Kundenportal Ihre Zählerstände mitzuteilen. Oder Sie füllen gleich unser unser Kontaktformular aus.
Der Gasverbrauch wird am Gaszähler in Kubikmetern (m³) gemessen. Danach werden diese in Kilowattstunden umgerechnet.
Die Energieversorger beziehen ihr Erdgas aus verschiedenen Ländern: Skandinavien, ehemalige GUS - Staaten etc. aber auch aus der Nordsee. Das bedeutet, dass nicht jeder Kubikmeter Erdgas gleichviel Energie, also Wärme enthält. Wobei die Unterschiede nicht groß sind.
Gerne führen wir für Sie die Änderungen Ihrer Stammdaten durch. Hierzu benötigen wir jedoch offizielle Unterlagen. Melden Sie sich im Kundenportal an.
Ein Sterbefall stellt eine enorme emotionale Belastung für die Hinterbliebenen dar. Um eine reibungslose Abwicklung des Vertragsverhältnisses gewährleisten zu können, teilen Sie uns bitte möglichst zeitnah die Vorkommnisse mit. Um alles für Sie klären zu können, benötigen wir eine Sterbeurkunde und eine Rechnungsanschrift für die Schlussrechnung.
Über unsere Formularvorlage können Sie den Vorgang schnell anstoßen. Klicken Sie hierfür bitte hier.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Insbesondere wird das Recht auf Schutz personenbezogener Daten unterstützt. Somit unterliegen auch Ihre Daten einem Grundrecht und die SWP Pforzheim ist angehalten, diese zu schützen und nur dem Vertragspartner Auskünfte zu erteilen. Sollten Sie jemand Dritten beauftragen in Ihrem Namen Vertrags Angelegenheiten zu regeln, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Gerne können Sie zur Erstellung einer Bevollmächtigung unsere Vorlage verwenden. Klicken Sie hier.
Bitte lassen Sie uns Ihren Widerruf der Vollmacht schriftlich zukommen. Am besten Sie verwenden unser Kontaktformular.
Hier finden Sie bald eine detailierte Beschreibung.
Eine Rechnungserklärung mit Begriffsdefinitionen können Sie hier einsehen.
Die Rechnungen werden nach Gebieten bzw. Bezirken aufgeteilt. Hierzu gibt es folgende Stichtagstermine:
Weststadt/ Brötzingen/ Maihälden/Gebiet Kaiser-Friedrich-Straße | 30.09. |
Wallberg/ Wilferdinger Höhe | |
Würm/ Hohenwart/ Huchenfeld | 31.10. |
Büchenbronn/ Eutingen/ Mäurach/ Altgefäll/ Hagenschieß | |
Oststadt/ Au/ Wartberg | 30.11. |
Nordstadt/ Kutscherweg/ Geigersgrund/ Obsthof | 31.12. |
Rennfeld/ Südweststadt/ Rodgebiet/ Bohrain/ Weiherberg | 31.01. |
Sonnenberg/Sonnenhof/ Dillweissenstein | 31.03. |
Buckenberg/ Haidach/ Südoststadt | 30.04. |
Innenstadt/ Oberes Enztal/ Arlinger/ Neuhausen/ Tiefenbronn/ | 31.05. |
Wurmberg | |
Gärten/Schächte | 30.06. |
Die Höhe Ihres monatlichen Abschlags richtet sich in der Regel nach dem Verbrauch des Vorjahres. Sie können diesen jedoch auch individuell anpassen. Dafür benötigen wir jedoch Ihren aktuellen Zählerstand.
Sie können Ihren Abschlag selbstständig im Kundenportal anpassen. Hierzu müssen Sie sich anmelden.
Die Abschläge sind immer am Ende eines Monats fällig und werden rückwirkend für den vorangegangenen Monat erhoben. Eine Änderung des Fälligkeitsdatums ist nicht möglich. Es werden in der Regel 11 Abschläge erhoben.
In Ausnahmefällen gewähren wir einen Ratenzahlungsplan. Die Bedingungen hierfür sind:
Ratenzahlungen gewähren wir nur für Gesamtrechnungen (Turnusrechnung) oder Schlussrechnungen:
-Anzahlung von ca. 50 % der Rechnungsforderung
-Servicegebühren von 25,00 €
-Maximal 6 Monatsraten möglich
-Selbstständige Überweisung der Rate zur angegebenen Fälligkeit
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Am besten Sie Schreiben uns direkt mit Hilfe unseres Kontaktformulars (hier).
In der heutigen schnelllebigen Zeit, kann es schon einmal passieren, dass man eine Zahlung schlichtweg vergisst. Mit unserem Mahnschreiben möchten wir Sie an diese Zahlung erinnern. Folgende Schritte können Ihnen helfen eine Übersicht zu erhalten:
- Überprüfen Sie die Abbuchungen Ihres Kontos
- Schauen Sie in Ihre Unterlagen/Kundenportal
- Weisen Sie ggf. den offenen Betrag bei Ihrer Bank an. Bitte beachten Sie eine korrekte Bezeichnung Ihrer Zahlung mit dem Namen des Vertragsinhabers und der entsprechenden Kundennummer. Nur so, ist eine zügige und korrekte Zuordnung gewährleistet.
- Überprüfen Sie bei Möglichkeit, ob die Zahlung wirklich durchgeführt wurde (Kontoauszug).
Sollten uns keine aktuellen Zählerstände mitgeteilt werden, so wird dieser durch den örtlichen Netzbetreiber anhand der letzten Verbräuche geschätzt. Um dies zu vermeiden, können Sie uns jederzeit Ihren Zählerstand mitteilen.
Hierfür verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder Sie geben die Zählerstände selbstständig in unser Kundenportal ein (hier).
Die Bundesnetzagentur hat zu beiden Begriffen eine ausführliche Erklärung auf ihrer Website.