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Häufig gestellte Fragen im Bereich Smart Meter!
Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen gesammelt, die uns häufig erreichen. Und geben Ihnen die Antworten!

Wissenswertes um Ihre Energieversorgung
Häufige Fragen
Ein Smart Meter, auf deutsch:intelligenter Zähler, ist ein Stromzähler, der in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist und digitale Daten empfängt und sendet. Empfangene Daten können z. B. Tarifänderungen sein, gesendete Daten der Stromverbrauch.
Intelligente Zähler sind schon seit den 1990er Jahren vor allem für Großkunden im Einsatz. Seit ungefähr 2010 werden sie auch für Privathaushalte angeboten.
Je nach Modell können intelligente Zähler auch im schnellen Rhythmus Daten an Energieversorgungsunternehmen wie die SWP übertragen, was uns eine effizientere Netz- und Ressourcensteuerung ermöglicht.
Intelligente Zähler sind zusammen mit dem automatischem Last- und Ressourcenmanagement Bestandteil von intelligenten Stromnetzen.
Weil das neue Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Smart Meter vorschreiben. Und den gesetzlichen Vorschriften leisten wir selbstverständlich Folge. Deshalb versehen wir nach und nach alle Stromanschlüsse mit digitalen Stromzählern.
Für Normalverbraucher ändert sich aber erst einmal wenig: Die „Neuen“ unterscheiden sich vor allem durch eine digitale, statt der bekannten analogen Anzeige und einer Schnittstelle, an der die Daten vor Ort elektronisch ausgelesen werden können.
Anderes gilt für Kunden mit höherem Verbrauch, also vor allem für Unternehmen und andere Großabnehmer: Hier ist zusätzlich zum Smart Meter ein sogenanntes Gateway Pflicht, das die genauen Verbrauchsdaten per Mobilfunk (LTE) oder Powerline übermittelt.
Gemäß des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) sollen erneuerbare Energien besser in das Stromversorgungssystem integriert werden und damit einen Mehrwert für alle Beteiligten (Verbraucher, Erzeuger, Netzbetreiber, Lieferanten) erzeugen. Oder einfacher: Mit Energie soll sparsamer umgegangen werden. Und durch die bessere Steuerung der Lastflüsse in einem intelligenten Stromnetz soll der teure Netzausbau aufgrund der fluktuierenden Einspeisung von Wind- und PV-Anlagen vermieden werden.
Das Herzstück des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Darin ist geregelt, dass der Verbraucher zu jeder Zeit Informationen über seinen eigenen Stromverbrauch erhalten soll. Die Gesetze sind im September 2016 in Kraft getreten.
Ja, jeder Haushalt bekommt bis spätestens 2032 eine solche moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Dies ist Vorgabe des Gesetzgebers. Künftig werden nur noch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme eingebaut, die auch als Smart Meter bezeichnet werden.
Der Smart Meter und das Smart Meter Gateway sind sicherer als ein Bankautomat. Auf die Verbrauchsdaten im Portal können nur Sie als Kunde selbst zugreifen. Alle verwendeten Messsysteme und Übertragungswege sind geprüft und unterliegen einer Zulassung mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welche die datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung der Zähler in das Stromnetz gewährleistet.
Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist auch der Einbau der Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben. Eine Weigerung ist daher nicht möglich.
Die visuelle Ansicht der Verbrauchsdaten soll Ihnen dabei helfen, Strom zu sparen. Wir informieren alle Kunden mindestens 3 Monate vorher über den Einbau und senden kurz vor dem Einbautermin noch einmal eine Benachrichtigung.
Die Kosten für die Installation und die Messeinrichtung selbst trägt der Messstellenbetreiber, also Ihre SWP! Sie bezahlen nur, wie bisher, ein jährliches Messentgelt. Ihren Stromanbieter und Messstellenbetreiber können Sie auch weiterhin frei wählen – außer der gewählte Stromtarif ist ausdrücklich an den Stromzähler gebunden oder der Vermieter schreibt den Messstellenbetreiber vor.