Zählerablesung

So einfach gehts! Sie haben von den SWP eine Ablesekarte erhalten und können uns nun, ganz einfach und bequem, Ihren Zählerstand mitteilen.

So übermitteln Sie uns den Zählerstand wenn Sie eine Ablesekarte per Post erhalten haben:

  1. Wählen Sie das Portal, das auf Ihrer Ablesekarte steht und melden Sie sich dort mit Ihrer Kennzahl und Ihrem Passwort an.
  2. Tragen Sie Ihren Zählerstand ein. Die Nummern vor dem Komma sind wichtig.
  3. Nach dem Eintrag erhalten Sie von uns eine Bestätigung.

Um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben, melden Sie sich gerne bei service-netz[at]stadtwerke-pforzheim.de oder unter der (07231) 3971 4241.

Häufig gestellte Fragen zur Zählerablesung

Im Gegensatz zu Stromlieferanten sind Netzbetreiber wie die SWP Stadtwerke Pforzheim ausschließlich in einem begrenzten regionalen Netzgebiet, dem sogenannten Konzessionsgebiet, zuständig. Sie sorgen dort für die notwendigen Investitionen und Erneuerung in den dortigen Strom,- Gas,- Wasser,- Fernwärmenetzen für deren Instandhaltung und Entstörung. Außerdem kümmert sich der Netzbetreiber SWP um den Netzanschluss der Haushalte vor Ort.

In diesem Zuge ist auch der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber einmal jährlich für die Beschaffung der Ablesewerte für die Turnusablesung zuständig. Diese werden dann an Ihren Energielieferanten zur Rechnungserstellung übergeben. Manche Netzbetreiber arbeiten hier mit externen Partner zusammen, so wie wir beispielsweise mit RZ-Messdiensten.

Bei der Stromversorgung gibt es zwei wichtige Stellen für den Endverbraucher: den Stromanbieter und den Netzbetreiber. Während der Stromanbieter den Strom zu den Kunden liefert, ist der Netzbetreiber dafür zuständig, das Stromnetz und die dazugehörigen Zähler zu überprüfen und zu warten. Zu der Überprüfung gehören auch regelmäßige Ablesungen. Die Ergebnisse dieser Ablesung werden dann an Ihren Stromanbieter übermittelt. Viele Netzbetreiber, auch die SWP, kooperieren bei der Ablesung mit einem Dienstleistungsunternehmen.

Mindestens einmal im Jahr benötigen wir den aktuellen Zählerstand von Ihnen. Daher erhalten Sie entweder von uns  eine Ablesekarte, die Sie ausgefüllt an uns zurücksenden oder wir schicken einen Dienstleister zur Turnusablesung bei Ihnen vorbei. Die Ablesung durch den Dienstleister gewährleistet eine schnellere Verarbeitung Ihrer Jahresabrechnung und Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wenn wir feststellen, dass Ihr Zählerstand nach einer Selbstablesung von Ihnen stark von den Vorjahren abweicht oder Sie seit längerem keine Ablesekarte eingeschickt haben, schicken wir den Dienstleister zur Überprüfung erneut zu Ihnen, der den Verbrauch nochmal abliest und überprüft, ob mit dem Zähler alles in Ordnung ist. So können wir mit dem Energieanbieter sicherstellen, dass Ihre nächste Jahresabrechnung korrekt ist.

In jedem Fall ist es also zu Ihrem Vorteil, wenn Sie dem Dienstleister Zutritt zum Zähler gewähren bzw. Ihre Ablesekarte zeitnah an uns zurückschicken.

Die folgenden Schaubilder sind Beispiele der gängigsten Zählerarten. Hier können Sie sehen, wo die Zählernummer steht und durch die Umrandung ist erkennbar, bis zu welcher Stelle Sie den Zählerstand ablesen müssen.

Stromzähler

Stromzähler digital

Gaszähler

Wasser­zähler

Fernwärme­zähler T330

Fernwärme­zähler T550

Für jeden Gas- bzw. Stromzähler gibt es geregelte Ablesetermine. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich ausfallen.

Das auf der Abkesekarte angegebene Datum ist der späteste Abgabezeitpunkt. Bei Überschreitung des Zeitraums müssen wir Ihren Verbrauch für die Jahresrechnung schätzen. Als Berechnungsgrundlage dient dann Ihr bisheriges Verbrauchsverhalten.

Sie rechnen Kubikmeter (m³) um, indem Sie die verbrauchten Kubikmeter mit einem pauschalen Faktor von 10 multiplizieren. Bei einem abgelesenen Verbrauch von z. B. 2000 m³ erhalten Sie einen ungefähren Verbrauch von 20.000 kWh.

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