SWP​ MaxZuhause –
Ihr intelligentes Energie-Management System

Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB) für die Nutzung der ​SWP​ MaxZuhause App
der ​SWP​ Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (​SWP​)
 

Gültig ab: 07.09.2026


1. Geltungsbereich


1.1. Mit dem Download der ​SWP​ MaxZuhause App (im Folgenden „App“ genannt) schließt der Kunde einen Nutzungsvertrag mit der ​SWP​ Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG als Betreiber ab. Er stimmt bei der Registrierung und mit jeder Anmeldung in der App zu, die nachfolgenden Nutzungsbedingungen zu akzeptieren und bestätigt, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben.
1.2. Dem Kunden ist bekannt, dass ggf. weitere allgemeine Bestimmungen für den Download von Apps (insbesondere die des jeweils genutzten App-Stores) gelten. Diese weiteren allgemeinen Bestimmungen bleiben durch diese AGB unberührt.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn die ​SWP​ diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. 


2.  Vertragsabschluss


2.1. Die Darstellung der verschiedenen Services unter ​SWP​ MaxZuhause - ​SWP​ Stadtwerke Pforzheim stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Online-Beschreibung dar.
2.2. Die Nutzung der ​SWP​ MaxZuhause App und Services sowie der damit verbundenen Funktionen setzt eine Registrierung des Kunden und das Anlegen eines Benutzerkontos voraus. Hierzu ist das von der ​SWP​ zur Verfügung gestellte Registrierungsformular zu verwenden.
2.3. Nach dem Absenden der Registrierung erhält der Kunde von der ​SWP​ eine Bestätigungs-E-Mail. Mit Erhalt dieser E-Mail kommt der Vertrag zwischen der ​SWP​ und dem Kunden zustande.
2.4. Kunden sind verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Der Kunde ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Kontos, Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu seinem Computer und/oder mobilen Geräten verantwortlich.
2.5. Die ​SWP​ ist berechtigt, Kunden-Accounts, die unvollständige oder falsche Daten enthalten, zu löschen. 


3. Informationen zu Tarifen und Leistungen 


3.1. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und Tarifpreisliste sowie ggf. aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner. Diese sind unter folgendem Link zu finden: ​SWP​ MaxZuhause - ​SWP​ Stadtwerke Pforzheim
3.2. Die ​SWP​ ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen. 
3.3. Entstehen während der Vertragslaufzeit zusätzliche Kosten, die ​SWP​ durch Drittanbieter oder Integrationspartner in Rechnung gestellt werden, insbesondere für die Bereitstellung oder Nutzung von Schnittstellen, ist ​SWP​ berechtigt, diese Mehrkosten in dem Umfang an den Kunden weiterzugeben, in dem Sie der ​SWP​ entstehen und die vertragliche Leistung betreffen. Sollten sich die vorgenannten Kosten verringern oder ganz entfallen, ist ​SWP​ verpflichtet, diese Kostensenkungen in angemessenem Umfang und nach denselben Maßstäben an den Kunden weiterzugeben. 
Der Kunde wird über eine solche Preisänderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informiert. Die Mitteilung enthält den Anlass und Umfang der Preisänderung sowie den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens.  
Der Kunde kann den Vertrag aufgrund einer Preiserhöhung ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. 


4. Verfügbarkeit 


4.1. Die ​SWP​ weist darauf hin, dass:
4.1.1. es technisch unmöglich ist, die Webseite/App frei von Fehlern jedweder Art zur Verfügung zu stellen und dass die ​SWP​ deshalb keinerlei Verantwortung dafür übernimmt,
4.1.2. Fehler zur zeitweisen Abschaltung der Website/App führen können,
4.1.3. Fehler zu erhöhtem Stromverbrauch führen können,
4.1.4. die Verfügbarkeit von außerhalb des Einflussbereichs der ​SWP​ liegenden Bedingungen und Leistungen abhängig ist, wie z.B. den Übertragungskapazitäten zwischen den einzelnen Beteiligten und der Bereitstellung erforderlicher Daten. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Daten des eingesetzten Stromzählers bzw. Mess- und Verbrauchsdaten, unabhängig davon, ob der grundzuständige Messstellenbetreiber zum Einsatz kommt oder vom Kunden ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber beauftragt wurde. 


5. Pflichten des Kunden 


5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen.
5.2. Der Kunde ist weiter verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Zugangskennungen geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. 


6. Urheberrecht und Datenbankrechte 

Der Kunde ist verpflichtet, der ​SWP​ unverzüglich mitzuteilen, wenn sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine Bankverbindung oder eine angegebene E-Mail-Adresse ändert.  
Urheberrecht und Datenbankrechte
6.1. Der gesamte Inhalt, der in einem Dienst der ​SWP​ enthalten oder durch ihn bereitgestellt wird, wie Text, Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads und Datensammlungen, ist Eigentum der ​SWP​ oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder auf der Website bereitstellen und ist durch deutsches Urheberrecht und Datenbankrecht geschützt.
6.2 Auch der Gesamtbestand der Inhalte, der in einem Dienst der ​SWP​ enthalten oder durch ihn bereitgestellt wird, ist ausschließliches Eigentum der ​SWP​ und ist durch deutsches Urheberrecht und Datenbankrecht geschützt.
6.3. Der Kunde darf Teile eines Dienstes der ​SWP​ nicht systematisch extrahieren und/oder wiederverwenden. Insbesondere darf der Kunde kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile eines Dienstes der ​SWP​ zur Wiederverwendung zu extrahieren (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Der Kunde darf keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile eines Dienstes der ​SWP​ beinhaltet.
 

7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 


7.1. Die vom Kunden zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der geltenden Tarifpreisliste. Die berechneten Entgelte sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig und müssen spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein.
7.2. Der Kunde erhält Rechnungen in elektronischer Form. 


8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht


Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von ​SWP​ unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 

9. Personenbezogene Daten und Datenschutz 


Die ​SWP​ hält sich im Umgang mit den personenbezogenen Daten des Kunden an alle Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weiterführende Informationen hierzu befinden sich in der Datenschutzerklärung.
 

10. Vertragslaufzeit und Kündigung


10.1. Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit und können jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden.
10.2. Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit können jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden.
10.3. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Jede Kündigung bedarf der Textform Der Kunde kann seinen Vertrag auch über den auf der Webseite oder App integrierten Kündigungsbutton kündigen.
10.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die ​SWP​ berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Benutzerkonto des Kunden ohne Vorankündigung vorläufig zu sperren. Wichtige Gründe liegen dabei insbesondere vor, wenn der Kunde:
10.5.1. Falschangaben bei der Eröffnung des Benutzerkontos gemacht hat;
10.5.2. sein Benutzerkonto Dritten zur Verfügung gestellt oder dieses an Dritte übertragen hat;
10.5.3. sonst schuldhaft eine vertragliche Pflicht unter diesem Nutzungsvertrag verletzt hat.
10.6. Zugleich mit der Sperre wird die ​SWP​ den Kunden zur Beseitigung des Verstoßes binnen angemessener Frist auffordern.
10.7. Erfolgt innerhalb der in Punkt 10.6. genannten Frist keine Beseitigung des Verstoßes, kann der Nutzungsvertrag von der ​SWP​ außerordentlich gekündigt werden. 


11. Haftung 


11.1. Die Haftung der ​SWP​ für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
11.2. Die Haftung der ​SWP​ für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
11.3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden
11.3.1. wegen arglistig verschwiegener Mängel,
11.3.2. wegen Mängeln bezüglich derer eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Garantieregelung),
11.3.3. nach dem Produkthaftungsgesetz,
11.3.4. aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte der ​SWP​.
11.5. Die vorstehenden Haftungsregelungen für Schadensersatzansprüche gelten entsprechend für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.6. Sofern der Kunde bei der Nutzung der App mittels elektronischen Verweises (Link) auf fremde Websites oder sonstige fremde Anwendungen weitergeleitet wird, übernimmt die ​SWP​ keine Haftung im Zusammenhang mit den dort dargestellten Inhalten; insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtsmäßigkeit. 


12. Änderungen der AGB 


12.1. Die ​SWP​ ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und durch die Änderung das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
12.2. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn und soweit sich aus Entwicklungen nach Vertragsschluss, die ​SWP​ nicht vorhersehen konnte und die von der ​SWP​ weder herbeigeführt noch beeinflussbar waren, nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages ergeben. Ein triftiger Grund liegt weiter vor, wenn und soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von Regelungslücken erforderlich ist, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Eine Regelungslücke kann sich insbesondere ergeben, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
12.3. Änderungen gem. vorstehender Ziffern 1 und 2 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Änderung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Änderung informiert.
12.4. Soweit dem Kunden Rechte gem. nachfolgender Ziffer 12.5 zustehen, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich informiert.
12.5. Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung nach Ziffer 12.3 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteilte Änderung ist ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein administrativer Art ohne negative Auswirkungen auf den Kunden oder unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Änderung wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
Der Kunde hat das Recht, an Stelle der Kündigung nach Satz 1 der Änderung dieser AGB zu widersprechen. Dieses Recht kann der Kunde innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung nach Ziffer 12.3 in Textform ausüben. Sollte der Kunde einer Änderung dieser AGB widersprechen, behalten sich die ​SWP​ vor, betroffene Verträge fristgemäß ordentlich zu kündigen.


13. Schlussbestimmungen 


13.1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der ​SWP​ unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gleiches gilt für etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.2. Information gemäß § 36 Absatz 1 VSBG:  Wir sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dafür übernehmen wir auch keine freiwillige Verpflichtung oder Bereitschaft.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, sollten die AGB eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweisen. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.



Widerrufsrecht


Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gilt für kostenpflichtige Leistungen das Widerrufsrecht der ​SWP​.
WICHTIG! Haben Sie den Dienst oder Service im Rahmen eines in-App Kaufs beauftragt, gelten für Ihren Widerruf die Bedingungen des genutzten App-Stores. Der Widerruf muss dann über den jeweiligen App-Store Betreiber erfolgen.