Neuanschaffungsbonus

Als ​SWP​-Kunde in einem unserer Max-Tarife (Strom & Erdgas) profitieren Sie nicht nur von verlässlicher Versorgung zu fairen Preisen – wir belohnen Sie auch für jeden bewussten Wechsel hin zu modernen Anwendungen in Ihrem Alltag. 

Sie haben in den letzten drei Monaten eines der folgenden Produkte gekauft oder planen eine Anschaffung? Dann beantragen Sie Ihren Neuanschaffungsbonus – so einfach geht's:

Wie das geht? Ganz einfach:

Füllen Sie das untenstehende Formular aus.

Laden Sie den Kaufbeleg Ihres E-Roller, E-Bikes, Balkon-PV oder Ihrer ​SWP​-Wallbox hoch.

Nach erfolgreicher Prüfung unsererseits können Sie sich auf den Bonus als Gutschrift auf Ihre nächste Jahresrechnung freuen!


Neuanschaffungsbonus beantragen

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Häufige Fragen zum Neuanschaffungsbonus

Für welche Anschaffungen kann ich mir welchen Bonus auszahlen lassen?

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Wann und wie wird der Bonus ausgezahlt?

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Ich habe ein E-Bike und einen E-Roller, bekomme ich für beides die Boni ausgezahlt?

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Mein E-Bike ist 2 Jahre alt, bekomme ich den Bonus trotzdem noch?

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Ist der Neuanschaffungsbonus zeitlich begrenzt?

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