THG-Quote. E-Mobilität, die sich auszahlt.

THG-Quote steht für „Treibhausgasminderungsquote“. Dahinter steckt die Belohnung des Gesetzgebers für Ihr aktives Engagement zur Einsparung von CO2-Emmissionen im Straßenverkehr. Berechtigt für die Beantragung dieses Bonus sind Sie als privater oder gewerblicher Eigentümer von einem rein batterieelektrischen Fahrzeug (BEV). Der Prozess dahinter ist einfach – hier erfahren Sie mehr.

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Weil Ihr Elektrofahrzeug nur so umweltfreundlich ist, wie die Energie, die Sie damit tanken, versorgen die ​SWP​ Sie mit 100 % CO2-freiem Ökostrom. Um die E-Mobilität in der Region und in Ihrem Alltag zu unterstützen, haben wir Pforzheim bereits gut mit E-Tankstellen vernetzt – so können Sie genau dort laden, wo Sie wollen.

Beantragen Sie Ihre THG-Quote - So einfach geht's!

Registrieren Sie sich bei einem THG-Quoten-Dienstleister (z.B. enviaM, Geld für eAuto oder Check24) und laden Sie Ihren Fahrzeugschein als Foto hoch. Der Dienstleister wird den Antrag dann beim Umweltbundesamt zur Prüfung einreichen. Sobald das Umweltbundesamt die THG-Quote zertifiziert hat, wird die Prämie von Ihrem gewählten Dienstleister direkt auf Ihr Konto überweisen.

Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist für die THG-Quote für das Jahr 2025 ist der 31. Oktober 2025.

Schritt 1:

Einen Anbieter auswählen

Schritt 2:

Antrag online stellen

Schritt 3:

Prüfung der Voraussetzungen

Schritt 4:

Von der THG Quote profitieren

Wieso die THG-Quote für Einzelpersonen und Unternehmen? 

Mit der THG-Quote werden u.a. Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, regenerative Energien in Umlauf zu bringen und damit Treibhausgase einzusparen. Dies ist jedoch allein durch die Beimischung von beispielsweise Bio-Ethanol in Benzin, nicht erreichbar. Da die Mineralölkonzerne die vorgegebenen Quoten in der Regel nicht aus eigener Kraft erfüllen können, setzen sie vermehrt auf die Möglichkeit des Quotenhandels und damit die Quotenerfüllung über Dritte. Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, Ihre erzielten CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen und damit selbst zum "Quotenverkäufer" zu werden.

Was muss ich tun und was sind die Voraussetzungen, die ich erfüllen muss? 

Zunächst müssen Sie Besitzer eines reinen E-Fahrzeugs sein, Hybrid-Fahrzeuge sind hierfür nicht zugelassen. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, müssen Sie nicht mehr tun, als sich bei einem entsprechenden Dienstleister online zu registrieren und eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind.

Warum wird mein THG Quotenwert mit einem Pauschalwert angesetzt? 

Nach Auslegung der Gesetzeslage gilt Besitz eines E-Fahrzeugs und damit verbunden das „Inverkehrbringen“ von Ladestrom als klimafreundlich und wird belohnt. Derzeit gilt dies noch unabhängig davon, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder der Kohle kommt. In der Regel wird die Strommenge für das Beladen des E-Fahrzeuge nicht offiziell gemessen, weshalb eine Pauschale geltend gemacht wird. In Höhe dieser Pauschale kann nun die Treibhausgasminderungsquote und die damit verbundenen CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt als Quote beantragen. Diese Quoten können nun an quotenpflichtige Unternehmen veräußert werden.

Wie wird mir meine Quote ausgezahlt? 

Alle angemeldeten und lesbaren Fahrzeugscheine mit den Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 werden regelmäßig beim Umweltbundesamt angemeldet. In der Regel erfolgt die Bestätigung durch das UBA nach zwei bis sechs Wochen. Nach der Bestätigung werden die Quoten an quotenpflichtige Käufer veräußert und Sie erhalten Ihre Prämie direkt vom gewählten Dienstleister ausbezahlt.

Kann ich auch mehrere Elektroautos anmelden? 

Die Anzahl der PKWs ist nicht begrenzt. Sie müssen lediglich die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Bin ich als Unternehmer mit meinen Elektrofahrzeugen ebenfalls berechtigt? 

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen sind. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.