Stets und zuverlässig Gas

Grundversorgung und Ersatzversorgung, damit es bei Ihnen nie kalt bleibt

Darauf können Sie sich auch im Ernstfall verlassen: Für Sie als Gaskunde in und um Pforzheim sind die Stadtwerke Pforzheim die Energiesichere Bank. Denn wir sind gesetzlich als Ihr Gas-Grundversorger festgelegt, da wir die meisten Haushalte in unserer Region mit Gas versorgen. Deshalb erhalten Sie von uns auch dann Gas (und Strom), wenn andere Versorger nicht (mehr) liefern.

Ihr Grundversorger:
sichere Energieversorgung durch Ihren Traditionsversorger

Zum Schutz der Verbraucher genießen alle Haushalte den gesetzlichen Anspruch, unterbrechungsfrei mit Gas und/oder Strom beliefert zu werden. Zuständig dafür ist der Grundversorger: Als diesen legt der Gesetzgeber das Unternehmen fest, das die meisten Haushalte einer Region mit Energie beliefert – gemäß den Daten des örtlichen Netzbetreibers. Von diesem erfahren Sie auch, wer Ihr Grundversorger ist.

Weil wir hier leben: In Pforzheim und Umland sind die Stadtwerke Pforzheim Ihr Grundversorger. Als Traditionsreiches Unternehmen mit tiefen regionalen Wurzeln erfüllen wir diese verantwortungsvolle Aufgabe gern und sorgen dafür, dass es bei Ihnen auch im Ernstfall nicht kalt wird.

Grund­versorgung

Vertrag sofort mit kurzfristig kündbar

Grundversorgung bezeichnet die Belieferung mit Gas und/oder Strom (Niederdruck bzw. Niederspannung) zu allgemeinen Bedingungen und Preisen. Sie erfolgt durch den jeweiligen Grundversorger, also den lokalen Marktführer. Jeder Haushalt hat das Recht auf Grundversorgung; sie darf nur in absoluten Ausnahmen (z. B. bei Unwirtschaftlichkeit) verwehrt werden. Zudem sind zwischen Neu- und Bestandskunden unterschiedliche Tarife nicht erlaubt.

Wann greift die Grundversorgung mit Gas?

Z. B. wenn beim Umzug noch kein neuer Liefervertrag vorliegt oder der bisherige Lieferant nicht rechtzeitig informiert wurde: Dann schließen Sie den Gasliefervertrag mit dem Grundversorger automatisch ab, wenn Sie das erste Mal in Ihrer neuen Wohnung Gas verbrauchen, etwa die Gastherme einschalten: Dieses Einschalten gilt als sogenanntes „konkludentes Handeln“, als stillschweigende Willenserklärung.

Nahtlos sichere Energieversorgung

Den „per Einschalten unterschriebenen“ Vertrag für die Gas-Grundversorgung können Sie aber jederzeit mit zweiwöchiger Frist kündigen. Idealerweise für einen günstigeren, Ihren individuellen Anforderungen entsprechenden Tarif Ihrer Stadtwerke Pforzheim: So bleiben Sie auch über die Grundversorgung hinaus bei uns sicher versorgt und bestens aufgehoben.

Grundversorgung – was passiert?

  • Sie haben z. B. Ihren Umzug verspätet gemeldet oder noch keinen neuen Lieferanten: Auch dann wird Ihnen im Rahmen der Grund­versorgung weiterhin Gas geliefert.
  • Mit der ersten Gasentnahme an der neuen Abnahmestelle beginnt automatisch der Vertrag zur Grundversorgung.
  • Ermitteln und übermitteln Sie uns als Ihrem Grundversorger den Zählerstand hier (ggf. ein Foto machen).
  • Unternehmen Sie nichts, werden Sie weiter zum Tarif der Grundversorgung beliefert.
  • Oder Sie suchen sich einen neuen Tarif. Berücksichtigen Sie dabei neben dem Preis auch Seriosität und Bedingungen Ihres zukünftigen Anbieters. In dieser Hinsicht Überzeugende Angebote finden Sie natürlich hier.
  • I. d. R. erledigt Ihr neuer Versorger auch die Kündigung der Grundversorgung – die Frist sind hierbei stets zwei Wochen.

Maximal Individuell – Unsere Gastarife

Max steht für maximal Öko, maximal transparent und maximal individuell. Gemeinsam haben unsere Max-Gas-Tarife, dass nur zertifizierte, umwelt- und klimafreundliche Energie geliefert wird.

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Ersatz­versorgung

Wärme ohne Unterbrechung

Ersatzversorgung bezeichnet die vom Gesetzgeber geregelte Notversorgung (§ 38 Energiewirtschafts­gesetz): Diese gewährleistet, dass wir als Ihr Grundversorger Sie nicht frieren lassen. Deshalb springt die Ersatzversorgung jedes Mal ein, wenn Gas (oder Strom) aus dem Netz genutzt wird, während nicht zu 100% klar ist, wer als Lieferant fungiert – z. B. wenn Ihr Lieferant vom Netzbetreiber wegen Insolvenz gesperrt wird oder wenn Sie den Anbieter wechseln und sich dies unvorhersehbar verzögert.

Sicher versorgt, einfach gekündigt

Als Ihr Grundversorger übernehmen wir in diesem Fall die Ersatzversorgung:

  • Bis zu drei Monate darf die Ersatzversorgung dauern.
  • Am Ende der drei Monate wird die Ersatzversorgung automatisch zur Grundversorgung mit dem jeweiligen Tarif.
  • Haben Sie einen neuen Anbieter, dürfen Sie die Ersatzversorgung jedoch jederzeit sofort, also ohne Frist kündigen.

Heraus aus der Ersatzversorgung: je schneller, desto besser

Weil die Ersatzversorgung für den Grundversorger mit hohen Risiken verbunden ist, sind die Preise meist höher (dies muss vom Anbieter jedoch exakt nachgewiesen werden) und dürfen zweimal im Monat ohne Frist angepasst werden. Deshalb lohnt es sich, schnell aus der Ersatzversorgung zu wechseln – z. B. in einen zu Ihren Bedürfnissen passenden Max-Tarif der Stadtwerke Pforzheim.

Ersatzversorgung – was passiert?

  • Wird Ihr Liefervertrag nicht mehr erfüllt, werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung unterbrechungsfrei weiterhin (durch den örtlichen Grundversorger) mit Gas versorgt.
  • Ihr Netzbetreiber und Ihr Grundversorger teilen Ihnen dies sofort mit.
  • Ihr Verbrauch darf geschätzt werden: Lesen Sie also am besten den Zähler ab (ggf. auch ein Foto machen) und übermitteln Sie ihn Ihrem Grundversorger – als uns – hier.
  • Suchen Sie ein passendes neues Angebot – nicht nur nach dem Preis, sondern idealerweise auch unter Berücksichtigung von Vertragsbedingen und Seriosität. Sicher finden Sie hier genau den richtigen Tarif.
  • Die Kündigung der Ersatzversorgung übernimmt Ihr neuer Versorger.

Maximal Individuell – Unsere Gastarife

Max steht für maximal Öko, maximal transparent und maximal individuell. Gemeinsam haben unsere Max-Gas-Tarife, dass nur zertifizierte, umwelt- und klimafreundliche Energie geliefert wird.

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