SWP Fernwärme
Die bequeme Wärme, die direkt zu Ihnen kommt.
Fernwärme ist die bequeme Wärme, die direkt zu Ihnen kommt!
Sie brauchen keine eigene Heizanlage, keinen Brennstoff, keine Prüfung durch den Schornsteinfeger und bezahlen nur die Wärme, die Sie auch verbrauchen.
Was ist Fernwärme?
Die Fernwärme ist das Ergebnis der intelligenten Nutzung von überschüssiger Wärme im Heizkraftwerk Pforzheim (HKW). Und statt die in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Wärme einfach zu entsorgen, nutzen wir sie lieber für die Behaglichkeit bei Ihnen Zuhause. Das ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch ökonomisch: Vom Kraftwerk bis zu Ihnen nach Hause ist Fernwärme besonders wirtschaftlich und überzeugt im Vollkostenvergleich auch echte Sparfüchse.

Natürlich einfach
Hand in Hand für Ihre Wärme
Eine moderne, kompakte Übergabestation bringt die Fernwärme direkt zu Ihnen ins Haus. Die integrierte Regelung steuert Temperatur und Abnahmemenge – und garantiert den energiesparenden und komfortablen Betrieb. Der von Ihnen beauftragte Heizungsmonteur liefert und installiert die kompakte Schaltzentrale für Ihre Fernwärmeversorgung, wir schließen sie dann ans Fernwärmenetz an.
Mit regelmäßiger und gewissenhafter Wartung sorgen unsere Mitarbeiter dafür, dass unsere SWP-Ferwärme immer sicher und zuverlässig bei Ihnen ankommt.
Sie interessieren sich für einen Fernwärmeanschluss?
Dann füllen Sie unser Anschlussformular aus, wir beraten Sie gern!
Ihre Vorteile auf einen Blick
Ob Sie die SWP-Fernwärme im selbst bewohnten Eigenheim nutzen oder als gewerblicher Immobilienbesitzer Ihren Mietern zur Verfügung stellen: Die SWP-Fernwärme steht für eine zukunftssichere, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Energieversorgung.
Mit Fernwärme schützen
Sie die Umwelt:
- Fernwärme ist die hocheffiziente Nutzung von Rohstoffen
- Bis zu 80 % Wirkungsgrad
- Verwendung von Biomasse für eine gute CO2-Bilanz
- Fernwärme ist zukunftsfähig und bietet maximale Versorgungssicherheit
Mit Fernwärme sparen Sie
Platz und bares Geld:
- Sie benötigen für Fernwärme keinen Heizkessel und keinen Brenner
- Sie brauchen keinen Kamin und kein Brennstofflager
- Vorbestellung und Lagerhaltung von Brennstoff entfallen komplett
- Kosten für die Wartung der Heizungsanlage werden minimiert, die Abgasmessung durch den Schornsteinfeger entfällt
Mit Fernwärme haben Sie
es einfach:
- Ihre Fernwärme ist sicher und rund um die Uhr verfügbar
- Bei Fragen zum Fernwärmenetz und zur Versorgung sind unsere Service-Mitarbeiter für Sie da
- Sie ersparen sich Schmutz, Geruchs- und Geräuschbelästigungen
- Sie bezahlen 11 monatliche, verbrauchsabhängige Abschläge und eine Jahresabschlussrechnung
- Ihre Fernwärme unterliegt nur sehr geringen Preisschwankungen
Wer, was, wann, wie?
So kommt die Fernwärme auch in Ihr Gebäude.
Sie sind überzeugt und möchten nun auch von den Vorteilen der SWP-Fernwärme für Heizung und Warmwasser profitieren? Dann sprechen Sie uns an, wir machen es Ihnen bequem!
- Telefonisch klären wir mit Ihnen, ob wir Ihre Immobilie mit Fernwärme versorgen können.
- Wenn Sie möchten, besuchen wir Sie gern vor Ort zum unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.
- Sie benötigen zwei Angebote: eines von uns für Ihren Fernwärmehausanschluss sowie eines von Ihrer Heizungsbaufirma für die Anbindung der Fernwärme an die Hausinstallation. Außerdem werden Leitungswege und der Anschlussraum festgelegt.
- Sie beauftragen Ihre Heizungsbaufirma mit den Installationsarbeiten im Haus und uns mit der Anbindung ans Fernwärmenetz.
- Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Installationsfirma koordinieren wir die Inbetriebnahme.
- Wir liefern Ihnen Fernwärme – und Sie machen es sich damit gemütlich.

Liegt bei Ihnen!
Von Brötzingen bis ins Wohngebiet Tiergarten, vom Sonnenhof bis weit in die Nordstadt: Rund 113 Kilometer Rohrleitungen der SWP versorgen schon heute jeden zweiten Pforzheimer mit Fernwärme – in Ein- oder Mehrfamilienhäusern genauso wie in Bürokomplexen, Krankenhäusern, Hotels, Schulen und Industrieanlagen. Und unser Netz wächst immer weiter! Sehr gut isolierte, größtenteils unterirdische Leitungen bringen das im Winter 110 °C und im Sommer 75 °C heiße Wasser vom Heizkraftwerk direkt ins Haus. Dort wird die Wärme an der Übergabestation mithilfe eines Wärmetauschers an Ihren Heizungskreislauf übergeben.
113 km
Rohrleitungen
320 Mio
kWh/Jahr
ca. 20.000
beheizte Wohnungen
Warum beträgt die Laufzeit der Verträge zehn Jahre?
Die Laufzeit entspricht den gesetzlichen Vorgaben der AVBFernwärmeV. Sowohl Lieferant als auch Kunde schützen damit ihre Investitionen hinsichtlich der Wärmeversorgung.
Was ist, wenn der Fernwärme-Anschluss vor Ablauf der zehn Jahre nach Vertragsunterzeichnung nicht mehr benötigt wird?
Sollte der Kunde keinen Bedarf mehr haben, verständigen sich die Vertragsparteien über die vorzeitige Vertragsbeendigung und den Rückbau des Anschlusses.
Warum ist der Vertrag derart umfangreich?
Dies liegt an gesetzlichen Anforderungen. So ist geregelt, dass beispielsweise die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (kurz AVBFernwärmeV) und die Technischen Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB) dem Vertrag in Papierform beizulegen sind.
Warum wird ein neuer Vertrag benötigt?
Der Gesetzgeber gibt vor, dass der Bezug von Fernwärme per Vertrag zwischen Versorger und Kunde geregelt werden soll. Der Vertrag schafft somit gegenseitige Rechtssicherheit. Nach der letzten Fassung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) soll der Vertrag über Fernwärmeentnahme zwischen uns und Ihnen schriftlich abgeschlossen werden. Das dient im Interesse beider Vertragspartner vor allem dazu, eindeutig und verständlich den Vertragsinhalt zu dokumentieren. Dies ist bei Strom- oder Gaslieferungsverträgen seit Jahren geübte Praxis; mit dem beigefügten Vertragsdokument ziehen wir in der Fernwärmeversorgung gleich.
Wie funktioniert die Entlastung im Bezug auf die Dezember-Hilfe?
Die Bundesregierung hat in Folge der hohen Energiekosten Entlastungen für die Bürger beschlossen. Unter anderem die sogenannte Dezember-Hilfe, die auch für Fernwärme-Kunden greift. Die Kompensation beträgt 100 plus 20 Prozent des Betrages, der im September 2022 an den Energieversorger per monatlicher Abschlagszahlung geleistet wurde. Dies beutetet, dass Fernwärmekunden für den Dezember des Jahres 2022 insgesamt 120 Prozent erstattet bekommen. Der Gesetzgeber hat den Energieversorgern in § 4 Abs. 1 Satz 2 ErdgasWärme-Soforthilfegesetz (EWSG) bei der Umsetzung der Soforthilfe ein Wahlrecht eingeräumt. Die SWP haben sich darauf konzentriert, eine rechtzeitige Umsetzung für alle Kunden sicherzustellen und gleichzeitig den unvermeidbaren zusätzlichen Arbeitsaufwand und damit auch die Kosten überschaubar zu halten. Daher haben sich die SWP im Rahmen dieses Wahlrechts dazu entschieden, auf den Einzug der Dezemberabschläge zu verzichten.
Für alle Kunden, deren Abschlag im Dezember nicht genau der Höhe des gesetzlich vorgesehenen Erstattungsbetrags entspricht, erfolgt der Ausgleich in der Jahresabrechnung. In der Abrechnung wird also der volle Betrag der Soforthilfe als Gutschrift berücksichtigt. Somit ist gewährleistet, dass alle Kunden die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.
Was passiert, wenn ich meine Immobilie verkaufen möchte? Läuft der Fernwärme-Vertrag dann weiter?
Bei einem Verkauf muss der Fernwärme-Vertrag auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Der bisherige Eigentümer muss Sorge tragen, dass der Übergang erfolgt und der SWP angezeigt wird.
Was kostet ein Fernwärme-Anschluss?
Die Kosten orientieren sich unter anderem an der Größe der Anlage und an der Lage des Gebäudes. Wer Interesse an einem neuen Fernwärme-Anschluss hat, kann sich gerne jederzeit an die SWP wenden.
Wie werden die Fernwärme-Preise berechnet?
Die Ermittlung der Preise ist in der Anlage Preisbestimmungen beschrieben und auf der Homepage der SWP veröffentlicht. Arbeitspreis, Grundpreis und Emissionspreis setzen sich jeweils aus verschiedenen Komponenten, die die Erzeugungsstruktur und gesetzlichen Anforderungen widerspiegeln, zusammen.
Gilt die Preisbremse auch für Fernwärme?
Ja, die Preisbremse gilt auch für Fernwärme.
Beworben wird die Fernwärme mit einem Emissionsfaktor von 0 Gramm CO2. Warum muss dennoch ein Emissionspreis bezahlt werden?
Die Bescheinigung des Zertifikates FW 309-1:2021 (GEG Anl.9) zur CO2-Neutralität bezieht sich auf das Wärmeversorgungssystem der SWP zum Kunden. Bei der Wärmeerzeugung entsteht durch die Mischerzeugung der Wärme über die Kraft-Wärme-Kopplung aber dennoch CO2. Aus diesem Grund müssen die SWP entsprechende CO2-Zertifikate beschaffen. Diese werden über den Emissionspreis berechnet und müssen in der Preisformel mit abgebildet werden.
Warum habe ich im März einen niedrigeren Abschlag als im April? Dort ist der Abschlag deutlich angestiegen.
Die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar sind im Abschlag für März bereits mit einberechnet, da die Entlastung infolge der gesetzlichen Bestimmungen rückwirkend berechnet wird. Durch die Hinzunahme der Entlastungsbeträge für Januar und Februar fällt die Summe im März daher höher aus. Ab April greift dann die normale monatliche Entlastung.
Wie verhält es sich mit der Preisbremse bei einem Wechsel des Energieversorgers?
Bei einem Wechsel vor dem 1.3. ist der neue Lieferant für die Entlastung zuständig - also auch für Januar und Februar.
Wenn der Kunde nach dem 1.3. wechselt, erhält er die Entlastung vom bisherigen Anbieter gutgeschrieben, anteilig für die Monate, bei denen er beim bisherigen Versorger war. Umgekehrt verhält es sich genauso.
Ich bin Fernwärme-Kunde und stelle fest, dass auf dem Fernwärme-Preisbremse-Schreiben der gezahlte Abschlag nicht stimmt. Wie ist das mit dem Fernwärme-Wasser? Gibt es hier auch eine Regelung, wie hier die Preisbremse wirkt?
Auf den Schreiben ist der reine Abschlag für die Fernwärme aufgeführt. Das Fernwärme-Wasser ist hier bei den Zahlungen nicht berücksichtigt. Das Gesetz ist hier nicht eindeutig formuliert, da immer von einer Abrechnungseinheit in kWh ausgegangen wird. Fernwärmewasser wird jedoch in Kubikmeter abgerechnet und ist somit nicht eindeutig vom Gesetzgeber bestimmt. Hier muss der Gesetzgeber noch nachbessern.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie wichtige Hinweise zu den Index- und Berechnungswerten:
- AVB Fernwärme V96 KB
- TAB Heizwasser für den Anschluss an das Fernwärmenetz1 MB
- Preisblatt Fernwärme139 KB
- Fernwärme Broschüre6 MB
- Datenschutzhinweis91 KB
- Bescheinigung Primärenergiefaktor95 KB
- Preisbestimmungen Fernwärmelieferung inkl. Preisformel der SWP229 KB
- Bescheinigung Fernwärme95 KB
- Ergänzende Bedingungen Fernwärme215 KB
- Fernwärmevertrag124 KB
- Berechnung Fernwärmepreise58 KB

T550-Zähler
Standardmäßig werden bei diesem Zähler die MWh angezeigt.
Wenn Sie einmal den grünen Pfeil drücken(der, der nach rechts zeigt), erscheinen die m³.

T330-Zähler
In der Standardanzeige zeigt der Bildschirm keinen Wert (Batterieschonend).
Nachdem der schwarze Knopf an der Seite einmal gedrückt wurde, werden die MWh angezeigt.
Nach erneutem Drücken, erscheinen die m³-Anzeige.