Neuregelung in der Strom- und Gasversorgung

Stadtwerke Pforzheim informieren über gesetzliche Änderungen ab dem 06. Juni 2025.

Die Stadtwerke Pforzheim (SWP) weisen auf eine bevorstehende gesetzliche Neuregelung ab dem 06.Juni 2025 im Bereich der Stromversorgung hin. Ab diesem Zeitpunkt sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen nicht mehr zulässig. Um eine einheitliche Handhabung sicherzustellen, wenden die Stadtwerke Pforzheim diese Regelung auch auf die Gasversorgung an.

Ziel ist es, einen reibungslosen Ablauf bei Mieter- oder Eigentümerwechseln zu gewährleisten und eine automatische Einstufung in die Grundversorgung zu vermeiden. Meldungen sollten daher künftig mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen. Idealerweise erfolgt die Anmeldung neuer Kundinnen und Kunden bereits vor dem Einzug über das Onlineformular der SWP unter www.stadtwerke-pforzheim.de/umzug. Erfolgt eine Abmeldung zu spät, bleibt der Vertrag weiterhin auf die bisherige Partei registriert, die damit zahlungspflichtig bleibt. Zählerstände können wie gewohnt am Tag der Schlüsselübergabe übermittelt werden.

Die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) kann den An- und Abmeldeprozess deutlich vereinfachen. Diese befindet sich auf der letzten Strom- oder Gasrechnung.

Bei Rückfragen steht der SWP-Kundenservice zur Verfügung: (07231) 3971-3971, montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr, freitags bis 13 Uhr. Die Stadtwerke Pforzheim bitten Hausverwaltungen, diese Informationen rechtzeitig an die Bewohnerinnen und Bewohner weiterzugeben, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

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