Dass den Menschen in Pforzheim und der Region immer genügend davon, in bester Qualität zur Verfügung steht, dafür sorgen die Stadtwerke Pforzheim – seit 170 Jahren
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 22 der 13. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (13. BImSchV) Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen des Gasmotorenheizkraftwerks der
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht (gilt nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB): Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Ausfüllhilfe zum Anbieterwechselauftrag
AUSFÜLLHILFE FÜR DAS A NBIETERWECHSELFORMULAR Bitte nutzen Sie ein PDF-Programm (z.B. Adobe Acrobat Reader oder Foxit Reader) zum Ausfüllen des Formulares am
Strom-Mix 2024
STROM-MIX 2024 Nachhaltigkeit liegt uns am Herzen. Auch bei unserer Energieerzeugung und beim Energieeinkauf. Und wie genau das aussieht, sehen Sie in folgenden Grafiken, die dem § 42
Anbieterwechselauftrag
rwechselauftrag Anbieterwechselauftrag von von SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Kündigung von Anschlüssen Kündigung beim von Anschlüssen Endkundenvertragspartner beim
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 22 der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen im BiomasseHKW der SWP Stadtwerke
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 22 der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen im BiomasseHKW der SWP Stadtwerke
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 22 der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen im BiomasseHKW der SWP Stadtwerke
Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 23 der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen
Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 23 der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen
Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 23 der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen
Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 23 der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) Messungen von Emissionen und Verbrennungsbedingungen