Dass den Menschen in Pforzheim und der Region immer genügend davon, in bester Qualität zur Verfügung steht, dafür sorgen die Stadtwerke Pforzheim – seit 170 Jahren
…Antrag Plug-in-PV-Anlage
ANMELDUNG EINER „STECKERFERTIGEN ERZEUGUNGSANLAGE“ BIS 600 W MODULLEISTUNG Bitte senden Sie das Auftragsformular unterschrieben zurück an: Kontakt: msb-strom@stadtwerke-pforzheim.de Telefon…
Anlage Einspeisemanagement
Technische Vorgaben zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 EEG für Erzeugungsanlagen im Stromverteilnetz der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Technische
ANTRAG ZUR AUFHEBUNG DER 70%-WIRKLEISTUNGSBEGRENZUNG bei Photovoltaik-Anlagen bis 7 kWp (sogenannte 70%-Regel gemäß EEG 2023) Bitte senden Sie das Auftragsformular unterschrieben zurück an:
Anlage 4 Summe Einspeisungen pro Spannungsebene
Anlag 4 Summe Einspeisungen pro Spannungsebene Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) § 23c
Ergänzende Bedingungen zur Strom GVV
Ergänzende Bedingungen der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG zur Stromgrundversorgungsverordnung Gültig ab 01.01.2025 Auf Grundlage der Verordnung über
Anschlussbegehren zum Netzanschluss von Biogasanlagen zur Einspeisung in das Erdgasnetz
ANSCHLUSSBEGEHREN ZUM NETZANSCHLUSS VON BIOGASANLAGEN zur Einspeisung in das Erdgasnetz 1. Gegenstand des
Ergänzende Bedingungen der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG zur Gasgrundversorgungsverordnung Gültig ab 01.01.2025 Auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Bedingungen Biogas
Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz Um den Betreibern von Biogasanlagen
Checkliste Erdgas Hausschau
VORLAGE ERDGAS-HAUSSCHAU CHECKLISTE ZUR JÄHRLICHEN ÜBERPRÜFUNG Hinweis: Führen Sie diesen Check bitte einmal pro Jahr durch und legen Sie die Liste in einem Ordner ab.
Ergänzende Bedingungen Fernwärme
Ergänzende Bedingungen für die Fernwärme (Vertrieb) der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP) Gültig ab 05.02.2023 für die Versorgung mit Fernwärme