Dass den Menschen in Pforzheim und der Region immer genügend davon, in bester Qualität zur Verfügung steht, dafür sorgen die Stadtwerke Pforzheim – seit 170 Jahren
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Stromlieferungen für das Produkt SWP MaxPlus Wärmepumpe in Niederspannung außerhalb der Grundversorgung der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP)
Lieferauftrag SWP MaxDynamik (integriert)
Stromlieferauftrag SWP MaxDynamik Stromlieferung inklusive Netznutzung sowie Messstellenbetrieb außerhalb der Grundversorgung Gültig ab 01.01.2025 im
Ergänzende Bedingungen zur Strom GVV
Ergänzende Bedingungen der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG zur Stromgrundversorgungsverordnung Gültig ab 01.01.2025 Auf Grundlage der Verordnung über
AGB SWP MaxDynamik (integriert)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Stromlieferungen für das Produkt SWP MaxDynamik einschließlich Netznutzung und Messstellenbetrieb in Niederspannung außerhalb
Lieferauftrag SWP MaxDynamik (desintegriert)
Stromlieferauftrag SWP MaxDynamik Stromlieferung ohne Netznutzung sowie Messstellenbetrieb außerhalb der Grundversorgung Gültig ab 01.01.2025 im
AGB SWP MaxDynamik (desintegriert)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Stromlieferungen für das Produkt SWP MaxDynamik ohne Netznutzung und Messstellenbetrieb in Niederspannung außerhalb der
AVB Wasser
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Strom-Mix 2023
STROM-MIX 2023 Nachhaltigkeit liegt uns am Herzen. Auch bei unserer Energieerzeugung und beim Energieeinkauf. Und wie genau das aussieht, sehen Sie in folgenden Grafiken, die dem § 42
Strom-Mix 2022
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht (gilt nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB): Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Messstellenvertrag Strom
Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9