Dass den Menschen in Pforzheim und der Region immer genügend davon, in bester Qualität zur Verfügung steht, dafür sorgen die Stadtwerke Pforzheim – seit 170 Jahren
AGB SWP MaxDynamik (integriert)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Stromlieferungen für das Produkt SWP MaxDynamik einschließlich Netznutzung und Messstellenbetrieb in Niederspannung außerhalb
AGB SWP MaxDynamik (desintegriert)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Stromlieferungen für das Produkt SWP MaxDynamik ohne Netznutzung und Messstellenbetrieb in Niederspannung außerhalb der
Unterrichtung nach § 41a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz über die Vor- und Nachteile des Vertrags und die Kosten sowie Informationen über den Einbau eines intelligenten Messsystems Bei einem
Preisblatt Goldstadtstrom Classic Strom (Gültig ab 01.01.2025)
Preisübersicht Goldstadtstrom Classic Gültig ab 01.01.2025 Sichere Stromversorgung – Weil wir hier leben Goldstadtstrom Classic
SWP Geschäftsbericht 2013
GESCHÄFTSBERICHT 2013 SWP Stadtwerke Pforzheim Weil wir hier leben. Inhalt Lagebericht 6 Bericht aus dem Vertrieb 18 Stromversorgung 22 Gasversorgung 24
Preisblatt Goldstadtstrom Classic Strom (Gültig ab 01.03.2024)
Preisübersicht Goldstadtstrom Classic Gültig ab 01.03.2024 Sichere Stromversorgung – Weil wir hier leben Goldstadtstrom Classic
Anfrage Netzanschluss
ANFRAGE NETZANSCHLUSS Bitte senden Sie das unterschriebene Anfrageformular per E-Mail an hausanschluss@stadtwerke-pforzheim.de Netze & Erzeugung Hausanschluss & Backoffice
Leistungsbeschreibung Produkte
Leistungsbeschreibung Gültig ab 01.06.2025 Version 1.5 Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich Auftragsformular vermerkt werden. Die SWP
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für das Produkt SWP MaxPaket Fernwärme der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP) Gültig ab: 25.09.2025 1. Anwendung der AGB 1.1. Die Angebote, Lieferungen
AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Telekommunikation für die Produkte SWP MaxOn (Privatkunden) der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP) Gültig ab 01.06.2025 Version 1.3 § 1