Dass den Menschen in Pforzheim und der Region immer genügend davon, in bester Qualität zur Verfügung steht, dafür sorgen die Stadtwerke Pforzheim – seit 170 Jahren
Technische Anschlussbedingungen Niederspannung
Berlin, 2. Mai 2023 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin www.bdew.de TAB 2023
Technische Mindestanforderungen für Netzanschlüsse zur Einspeisung von erneuerbaren Gasen (z.B. Biogas)
Technische Mindestanforderung für Netzanschlüsse zur Einspeisung von erneuerbaren Gasen (z.B.
Technische Anschlussbedingungen Heizwasser
Technische Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB-HW) für den Anschluss an das Fernwärmenetz der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Fernwärmeversorgung
Eigenerzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz
Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Dateien des VWEW-Internet-Pakets Technische Vorschriften Netzanschluss ♦ ♦ ♦ Die Nutzung dieser PDF-Datei ist nur
Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz
Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Dateien des VWEW-Internet-Pakets Technische Vorschriften Netzanschluss ♦ ♦ ♦ Die Nutzung dieser PDF-Datei ist nur
Preisblatt Ersatzversorgung Strom (Gültig bis 31.12.2022)
Preisübersicht Ersatzversorgung Ersatzversorgung für Haushaltskunden Gültig ab 01.09.2022 Sichere Stromversorgung – Weil wir hier leben
Gas-Netzgebiete Stand: Januar 2022 Richtlinien / Merkblätter für Gas-Inneninstallationen im Netzgebiet Stand 04.01.2022 Seite 12 von 12
PDF-Schaubild zu den Gasgebieten der Stadtwerke Pforzheim, in
Verbandsatzung
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Verbandssatzung Zweckverband „Wasserversorgung im Heckengäu“ der Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Wimsheim, und Wurmberg sowie der SWP Stadtwerke Pforzheim
Zähleranlage nach VDE 4100 errichten. VDE|FNN-Hinweis „Zählerplätze in Bestandsanlagen“, insbesondere das Kapitel 7. Reserveplatz für zusätzlichen Zähler. (Nach Bedarf, Modulauswahl)
Ergänzende Bedingungen der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG zur Gasgrundversorgungsverordnung Gültig ab 01.01.2025 Auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die