Dass den Menschen in Pforzheim und der Region immer genügend davon, in bester Qualität zur Verfügung steht, dafür sorgen die Stadtwerke Pforzheim – seit 170 Jahren
AGB Strom
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Stromlieferungen für die Produkte SWP MaxSpar/ SWP MaxPlus/ SWP MaxNatur in Niederspannung außerhalb der Grundversorgung der SWP Stadtwerke
Preisblatt MaxPlus Strom
Preisübersicht Strom SWP MaxPlus und SWP MaxNatur Gültig ab 01.03.2025 SWP MaxPlus: Zertifizierter Ökostrom mit bester Beratung und vielen Serviceangeboten SWP MaxPlus
Strom Grundversorgungsverordnung
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Datenschutzhinweis
Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Das
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Stromlieferungen für das Produkt SWP MaxPlus Wärmepumpe in Niederspannung außerhalb der Grundversorgung der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP)
Lieferauftrag SWP MaxDynamik (integriert)
Stromlieferauftrag SWP MaxDynamik Stromlieferung inklusive Netznutzung sowie Messstellenbetrieb außerhalb der Grundversorgung Gültig ab 01.01.2025 im
AGB SWP MaxDynamik (integriert)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Stromlieferungen für das Produkt SWP MaxDynamik einschließlich Netznutzung und Messstellenbetrieb in Niederspannung außerhalb
Lieferauftrag SWP MaxDynamik (desintegriert)
Stromlieferauftrag SWP MaxDynamik Stromlieferung ohne Netznutzung sowie Messstellenbetrieb außerhalb der Grundversorgung Gültig ab 01.01.2025 im
AGB SWP MaxDynamik (desintegriert)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Stromlieferungen für das Produkt SWP MaxDynamik ohne Netznutzung und Messstellenbetrieb in Niederspannung außerhalb der
AVB Wasser
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die