Dass den Menschen in Pforzheim und der Region immer genügend davon, in bester Qualität zur Verfügung steht, dafür sorgen die Stadtwerke Pforzheim – seit 170 Jahren
Kundenauftrag Privatkunden SWP MaxOn Vorvermarktungsgebiet Gültig ab 19.05.2025 Version 1.11.2 Auftraggeber / Kunde Anrede Herr Frau Divers Keine Angabe Name, Vorname Straße /
Lieferauftrag SWP MaxDynamik (integriert)
Stromlieferauftrag SWP MaxDynamik Stromlieferung inklusive Netznutzung sowie Messstellenbetrieb außerhalb der Grundversorgung Gültig ab 01.01.2025 im
Lieferauftrag SWP MaxDynamik (desintegriert)
Stromlieferauftrag SWP MaxDynamik Stromlieferung ohne Netznutzung sowie Messstellenbetrieb außerhalb der Grundversorgung Gültig ab 01.01.2025 im
AVB Wasser
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
AVB Fernwärme V
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
TAB Heizwasser für den Anschluss an das Fernwärmenetz
Technische Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB-HW) für den Anschluss an das Fernwärmenetz der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Ergänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen Netzbau/Netzbetrieb der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP) für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und
AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für Telekommunikation für die Produkte SWP MaxOn (Privatkunden) der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP) Gültig ab 29.07.2024 Version 1.2 § 1