Ihre Tarifauswahl in Bezug auf §14a des EnWG

Seit dem 01.01.2024 gilt die Neuregelung §14a des EnWG, die für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW, die ab dem 01.01.2024 installiert wurde, verpflichtend ist.

Als Betreiber haben Sie nun mehrere Möglichkeiten, welche Tarife und Vergünstigungen im Rahmen des §14a Sie von uns in Anspruch nehmen können. Klicken Sie zur Erläuterung einfach auf den Zeitraum, an dem Sie Ihre Anlage erworben haben.
 

Vor dem 01.01.2024

Variante 1 (nur für Wärmepumpen): 
Sie besitzen eine Wärmepumpe und wählen unseren Tarif ​SWP​ MaxPlus Wärmepumpe

Der Tarif ist so aufgebaut, dass Sie hier bereits Vergünstigungen im Rahmen der Netzentgelte und des Arbeitspreises in den Tarif eingerechnet haben. 
Eine Kombination mit den Netzentgeltvergünstigungen, wie es in §14a vorgesehen ist, ist hier nicht möglich. 
Hier können Sie den Antrag auf unseren Wärmepumpentarif ​SWP​ MaxPlus Wärmepumpe herunterladen.
Hier finden Sie das dazugehörige Preisblatt.

Wichtiger Hinweis: Voraussetzung für Variante 1 ist, dass Sie einen separaten Zähler für Ihre Anlage haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie sich mit Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber oder dem Elektriker Ihres Vertrauens in Verbindung setzen.

Variante 2 (für alle Anlagentypen):
Sie wählen eine Netzentgeltvergünstigung in Kombination mit einem ​SWP​ Max-Tarif

Wenn Sie einen anderen Anlagentypen als eine Wärmepumpe besitzen (z.B. private Wallbox, Kühlanlage, Speichersystem) und/oder für Ihre Anlage (alle Anlagetypen) bewusst eine Netzentgeltvergünstigung wünschen, dann können Sie sich freiwillig für das Vergünstigungsmodell nach §14a EnWG entscheiden. Entsprechend gelten dann die Regelungen wie bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024. Die Netzentgeltvergünstigung nach § 14a können Sie hier beantragen.

Nach Beantragung können Sie dann einfach einen unserer SWP​ Max-Tarife buchen. 

Ab dem 01.01.2024

Wenn Sie Modul 1 der Netzentgeltvergünstigungen bevor­zugen, müssen Sie nichts weiter tun. Wenn Sie Modul 2 bevorzugen, müssen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber melden, um ins Modul 2 wechseln zu können (Wenn wir Ihr Netz­betreiber sind, können Sie sich über das Formular auf dieser Seite melden.

Nach Beantragung können Sie dann einfach einen unserer SWP​ Max-Tarife buchen. 

Modul 1

Pauschale Reduzierung

Bei diesem Modul erhalten Sie eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts, gutgeschrieben auf Ihre Strom-Jahresendrechnung. Die Berechnung der Reduzierung ist bundeseinheitlich reguliert und variiert je nach Netzgebiet.

Modul 2

Prozentuale Reduzierung

Hier wird die Reduzierung generell mit 60 Prozent auf den Arbeitspreis der Netzentgelte veranschlagt. Voraussetzung für dieses Modul ist ein separater Zähler für die Verbrauchseinrichtung, um den Verbrauch der Anlage vom Haushaltsverbrauch trennen zu können.

Wichtiger Hinweis: Voraussetzung für Modul 2 ist, dass Sie einen separaten Zähler für Ihre Anlage haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie sich mit Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber oder dem Elektriker Ihres Vertrauens in Verbindung setzen.