Warum ein Zähler­wechsel wichtig ist

Ein Zähler ist ein unverzichtbares Gerät in jedem Haus­halt, denn er misst den beispiels­weise Ihren Strom­verbrauch und sorgt so dafür, dass Ihre Jahres­abrechnung korrekt erfolgen kann. Aber wie jedes technische Gerät kann auch ein Strom­zähler irgendwann nicht mehr richtig funktionieren oder muss auf­grund von gesetz­lichen Vorgaben ausgetauscht werden.

Ein Zählerwechsel kann notwendig sein, um moderne Technik zu nutzen, die Mess­genauigkeit zu erhöhen oder auf innovative Lösungen wie Smart Meter umzusteigen. Unser Ziel ist es, diesen Prozess für Sie so einfach und reibungs­los wie möglich zu gestalten.

Eine einfache Erklärung zum Zählerwechsel finden Sie hier.

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Der nächste Schritt in die Zukunft

Ein Smart Meter bietet viele Vorteile: Er ermöglicht eine detaillierte und aktuelle Verbrauchs­analyse und unter­stützt Sie dabei, Ihren Energie­verbrauch besser zu ver­stehen und zu opti­mieren. Besuchen Sie unsere Smart Meter Seite für mehr Informa­tionen und ent­decken Sie, wie Sie von dieser modernen Techno­logie profitieren können.

Häufig gestellte Fragen zum Zählerwechsel

In der Regel alle 8 bis 16 Jahre, je nach Zählertyp und gesetzlichen Vorgaben.

Der Zählerwechsel ist kostenlos, da die Kosten über die Netz­entgelte abgedeckt sind. Bei besonderen Wünschen oder einem frei­willigen Aus­tausch können Kosten entstehen.

Ja, da der Techniker Zugang zu Ihrem Zähler benötigt. Wir versuchen Ihre Verfüg­bar­keit bei der Termin­vergabe zu berücksichtigen.

Die alten Zählerdaten werden gespei­chert und für die Ab­rechnung verwendet. Der neue Zähler beginnt bei Null.

In bestimmten Fällen, ja. Wenn Sie zum Bei­spiel auf einen Smart Meter umsteigen möchten, können Sie das mit uns besprechen.

Ja, der Wechsel wird von zerti­fi­zierten Technikern durch­geführt und ent­spricht allen Sicherheits­standards.

Der Techniker erklärt Ihnen nach der Instal­lation, wie Sie den Zähler ablesen können und worauf Sie achten sollten.

Kein Problem! Melden Sie sich einfach recht­zeitig bei uns, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Ja, für Photovoltaik-Anlagen gibt es spezielle Zähler, die sowohl den Bezug als auch die Ein­speisung von Strom messen.

In der Regel dauert der Wechsel etwa 30 Minuten, je nach Zähler­typ und örtlichen Gegebenheiten.

Häufig gestellte Fragen als Eigentümer eines eichpflichtigen Zählers

Typisch ist ein alter Ferraris-Zähler (siehe Bild). Hinweis: Auch wenn auf dem Zähler „​SWP​“ oder „Netze BW“ steht, handelt es sich um einen kundeneigenen Zähler, sofern Sie ihn selbst beschafft haben. Ein Hinweis ist oft ein weißes Band mit schwarzer Aufschrift (z. B. ​SWP​ 12345).

Die Eichgültigkeit beträgt in der Regel: 

  • Digitaler / elektronischer Zähler: 8 Jahre
  • Mechanische Ferraris-Zähler: 16 Jahre

Bitte prüfen Sie das Eichjahr auf dem Zähler (siehe Beispiel: Eichjahr 2009 → Gelber Aufkleber mit Ziffern „09“ + 16 Jahre = Eichfrist läuft aus zum 31.12.2025) bzw. auf dem Eichschein ihres Zählers. Senden Sie uns anschließend bitte den Eichschein zu. Falls Sie diesen nicht mehr vorliegen haben, senden Sie uns alternativ ein Bild von Ihrem Zähler an msm-strom[at]stadtwerke-pforzheim.de zu, auf dem das Eichjahr deutlich zu erkennen ist. Nach Ablauf der Eichfrist darf der Zähler nicht mehr für Abrechnungen oder Vergütung genutzt werden.

Wenn Sie ein B​HKW​ betreiben, dürfen Sie keinen eigenen Zähler verwenden. In diesem Fall muss der Zähler durch die Stadtwerke Pforzheim gestellt und eingebaut werden. In diesem Fall melden Sie sich bitte frühzeitig unter msm-strom[at]stadtwerke-pforheim.de bei uns. Wir setzen uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung.

Sofern Sie sich bis zum 31.08.2025 bei uns zurückgemeldet haben, ist der Eingang von Eich- und Einbauschein auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Wichtig ist, dass wir von Ihnen rechtzeitig eine Reaktion auf unser Schreiben erhalten (vorzugsweise per Mail unter msm-strom[at]stadtwerke-pforzheim.de). 

Fehlt diese Rückmeldung, kann ab dem 01.01.2026 keine Einspeisevergütung mehr erfolgen, wie gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn Sie sich für einen neuen, eigenen Zähler entscheiden, beachten Sie bitte Folgendes: Der Einbau darf nur durch einen zertifizierten Elektroinstallateur erfolgen. Bitte setzen Sie sich eigenständig mit einem Fachbetrieb in Verbindung. Nach dem Einbau senden Sie uns bitte eine Kopie des Eichscheins des neuen Zählers zu. 

Wenn Sie möchten, dass wir (​SWP​) Ihnen einen neuen Zähler zur Verfügung stellen, gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Senden Sie eine formlose E-Mail an: msm-strom[at]stadtwerke-pforzheim.de (Betreff: „Kundeneigener Zähler“)
  2. Schreiben Sie kurz, dass Sie gerne einen Zähler der Stadtwerke Pforzheim erhalten möchten.
  3. Fügen Sie der E-Mail bitte folgende Informationen bei:
    1. Ein Foto Ihres aktuellen Zählers
    2. Zählernummer
    3. Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) 

Wir setzen uns im Anschluss zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund des hohen Anfragevolumens, die Rückmeldung etwas verzögern kann.

Ein „Elektronischer Haushaltszähler“ kostet aktuell 29,21 € pro Jahr zzgl. MwSt. Um Sie finanziell zu entlasten, ist der Einbau für Sie kostenlos - es fallen keine weiteren Gebühren an.

Der Einbau erfolgt mit mindestens 2 Monaten Vorlaufzeit. 

Wichtig: Damit Ihre Einspeisevergütung weiterhin berücksichtigt werden kann, genügt es, wenn Sie bis spätestens 31.08.2025 auf unser Schreiben reagieren und uns Ihre Entscheidung zum Zählertausch mitteilen. Der tatsächliche Einbau darf auch nach dem 31.08.2025 erfolgen – die Terminvereinbarung übernehmen wir. Entscheidend ist Ihre fristgerechte Rückmeldung, nicht der Einbautermin.

Wenn Ihr Zähler noch innerhalb der Eichfrist ist, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir kontaktieren Sie rechtzeitig.

Die Eichgültigkeit beträgt in der Regel: 

  • Digitaler / elektronischer Zähler: 8 Jahre
  • Mechanische Ferraris-Zähler: 16 Jahre

Für technische Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter: +49 7231 3971 6445 oder per E-Mail: msm-strom[at]stadtwerke-pforzheim.de