Dass den Menschen in Pforzheim und der Region immer genügend davon, in bester Qualität zur Verfügung steht, dafür sorgen die Stadtwerke Pforzheim – seit 170 Jahren
Ihre Tarifauswahl in Bezug auf §14a des EnWG
Seit dem 01.01.2024 gilt die Neuregelung §14a des EnWG, die für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung