Energie­ausweis

Gewinnen Sie Klarheit und erfüllen Sie gesetzliche Pflichten

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung beheizter Gebäude verpflichtet Sie der Gesetzg­eber seit 2008, einen Energie­ausweis für das jeweilige Gesamt­gebäude (nicht z. B. für einzelne Einheiten eines Mehrfamilien­hauses) vorzulegen – sowohl bei Wohn- als auch bei Nicht­wohn­gebäuden, und das unaufgefordert. Dies soll potenziellen Mietern, Pächtern oder Käufern helfen, den Verbrauch und damit zukünftige Kosten und/oder ggf. anstehende Modernisierungs­maßnahmen abzuschätzen. Je nach Gebäude­alter (Bau­antrag vor bzw. nach 1. November 1977), Moderni­sierung und Anzahl der Wohnungen sowie ggf. Anteil gewerblich genutzter Fläche benötigen Sie einen Gebäude­energieausweis nach Verbrauch (der vergangenen drei Jahre) oder nach Bedarf (hierfür werden die Daten des Gebäudes und der Heizungs­anlage aufgenommen). Dieser Ausweis gilt 10 Jahre und ist dann zu erneuern.

Die Vorteile

  • Professionelle Beratung und Durchführung
  • Ggf. Unterstützung bei Behördenkommunikation (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden)
  • Rechtssicherheit bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung etc. von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  •  Klarheit über Energieverbrauch und eventuellen Sanierungsbedarf

Bedarfsorientierter Energieausweis für Wohngebäude

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Verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude

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Verbrauchsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude

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Wie werden die Energieausweise erstellt?

Der Berater führt vor Ort beim bedarfs­orientieren Energie­ausweis eine gründliche Analyse der technischen Gebäude­eigenschaften durch – das Verfahren hängt von Baujahr, Wohn­einheiten und Dämm­standard und der Heizungs­anlage ab. Ein zusätzliches Verfahren zur Sondierung von Wärme­lücken an Gebäuden ist die Thermo­grafie. Darüber hinaus gibt unser Berater Ihnen wertvolle Modernisierungs­tipps für Gebäude, Heizung und Warmwasserbereitung.

Objekt / Wohneinheiten Kunde* (Preise inkl. MwSt.) Nichtkunde (Preise inkl. MwSt.)
bis 6 Wohneinheiten 369 EUR 439 EUR
ab 7 Wohneinheiten 519 EUR 589 EUR
Nichtwohngebäude auf Anfrage auf Anfrage

*Preise für Stadtgebiet Pforzheim und Enzkreis und dem Versorgungsgebiet der GVP. Neubau auf Anfrage
*Kunden der SWP Stadtwerke Pforzheim und der GVP Gasversorgung Pforzheim Land GmbH mit einem Strom- oder Gaslieferungsvertrag.

Objekt / Wohneinheiten Kunde* (Preise inkl. MwSt.) Nichtkunde (Preise inkl. MwSt.)
Wohngebäude 79 EUR 149 EUR
Nichtwohngebäude 530 EUR 600 EUR
Verbrauchsermittlung / Versorgungseinheit / Jahr 20 EUR 20 EUR

*Preise für Stadtgebiet Pforzheim und Enzkreis und dem Versorgungsgebiet der GVP. Neubau auf Anfrage
*Kunden der SWP Stadtwerke Pforzheim und der GVP Gasversorgung Pforzheim Land GmbH mit einem Strom- oder Gaslieferungsvertrag.