
Gewinnen Sie Klarheit und erfüllen Sie gesetzliche Pflichten
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung beheizter Gebäude verpflichtet Sie der Gesetzgeber seit 2008, einen Energieausweis für das jeweilige Gesamtgebäude (nicht z. B. für einzelne Einheiten eines Mehrfamilienhauses) vorzulegen – sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden, und das unaufgefordert. Dies soll potenziellen Mietern, Pächtern oder Käufern helfen, den Verbrauch und damit zukünftige Kosten und/oder ggf. anstehende Modernisierungsmaßnahmen abzuschätzen. Je nach Gebäudealter (Bauantrag vor bzw. nach 1. November 1977), Modernisierung und Anzahl der Wohnungen sowie ggf. Anteil gewerblich genutzter Fläche benötigen Sie einen Gebäudeenergieausweis nach Verbrauch (der vergangenen drei Jahre) oder nach Bedarf (hierfür werden die Daten des Gebäudes und der Heizungsanlage aufgenommen). Dieser Ausweis gilt 10 Jahre und ist dann zu erneuern.

Die Vorteile
- Professionelle Beratung und Durchführung
- Ggf. Unterstützung bei Behördenkommunikation (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden)
- Rechtssicherheit bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung etc. von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Klarheit über Energieverbrauch und eventuellen Sanierungsbedarf
Wie werden die Energieausweise erstellt?
Der Berater führt vor Ort beim bedarfsorientieren Energieausweis eine gründliche Analyse der technischen Gebäudeeigenschaften durch – das Verfahren hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Dämmstandard und der Heizungsanlage ab. Ein zusätzliches Verfahren zur Sondierung von Wärmelücken an Gebäuden ist die Thermografie. Darüber hinaus gibt unser Berater Ihnen wertvolle Modernisierungstipps für Gebäude, Heizung und Warmwasserbereitung.
Objekt / Wohneinheiten | Kunde* (Preise inkl. MwSt.) | Nichtkunde (Preise inkl. MwSt.) |
---|---|---|
bis 6 Wohneinheiten | 369 EUR | 439 EUR |
ab 7 Wohneinheiten | 519 EUR | 589 EUR |
Nichtwohngebäude | auf Anfrage | auf Anfrage |
*Preise für Stadtgebiet Pforzheim und Enzkreis und dem Versorgungsgebiet der GVP. Neubau auf Anfrage
*Kunden der SWP Stadtwerke Pforzheim und der GVP Gasversorgung Pforzheim Land GmbH mit einem Strom- oder Gaslieferungsvertrag.
Objekt / Wohneinheiten | Kunde* (Preise inkl. MwSt.) | Nichtkunde (Preise inkl. MwSt.) |
---|---|---|
Wohngebäude | 79 EUR | 149 EUR |
Nichtwohngebäude | 530 EUR | 600 EUR |
Verbrauchsermittlung / Versorgungseinheit / Jahr | 20 EUR | 20 EUR |
*Preise für Stadtgebiet Pforzheim und Enzkreis und dem Versorgungsgebiet der GVP. Neubau auf Anfrage
*Kunden der SWP Stadtwerke Pforzheim und der GVP Gasversorgung Pforzheim Land GmbH mit einem Strom- oder Gaslieferungsvertrag.